Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 55 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.126184 / 217.1/2011/01115
Grüne und EVP fordern zusätzliche Massnahmen insbes. zum Schutz von Minderjährigen (Werbung, Zugangskontrollen).
Die Schaffung einer Konsultativkommission zur Prävention von exzessivem Geldspiel ist umstritten. Grundsätzlich dafür sprechen sich SVP, SP, Grüne und EVP aus. Jedenfalls in dieser Form wird die Kommission von FDP, CVP und BDP abgelehnt.
Der Verzicht auf die Einführung einer Präventionsabgabe wird nur von der EVP bestritten. SP und Grüne fordern vom Bundesrat jedoch Vorschläge, wie die Finanzierung der nötigen Präventionsmassnahmen der Kantone gesichert werden kann.
Dass Spielbanken in Zukunft ihre Spiele auch online durchführen dürfen, stösst bei den Parteien auf Zustimmung (Ausnahme: EVP). Auch die Schutzmassnahmen vor nicht bewilligten Online-Angeboten werden begrüsst.
Kleine Geldspielturniere sollen neu auch ausserhalb der Spielbanken durchgeführt werden dürfen. Dieser Grundsatz wird nur von der EVP bestritten. Bezüglich der Umsetzung dieses Grundsatzes werden verschiedenen Positionen vertreten: SVP und FDP sind für eine zusätzliche Lockerung der Regeln. Die BDP hingegen befürwortet restriktive Rahmenbedingungen.
Von mehreren Parteien gefordert werden weiter etwa griffigere Definitionen gewisser Spielkategorien (alle Parteien, allerdings mit teils verschiedenen Zielrichtungen), vereinfachte Zertifizierungsverfahren für im Ausland zugelassene Spielgeräte (SVP,
FDP, CVP, BDP), Klarstellungen bezüglich der Verwendung von Reinerträgen von Grossspielen (SP, EVP).
Stellungnahmen abgegeben haben weiter die Jungfreisinnigen, die Junge SVP sowie die Piratenpartei. Die beiden erstgenannten Gruppierungen fordern insbesondere eine weniger einschränkende Regelung der Pokerturniere ausserhalb von Spielbanken. Die Piratenpartei lehnt den Vernehmlassungsentwurf integral ab und verlangt eine generelle Liberalisierung des Geldspielsektors.
4.2.2 Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL) und Kantone
Es haben sich sämtliche Kantone sowie die FDKL vernehmen lassen. Die FDKL begrüsst den Gesetzesentwurf und verlangt, dass er in den Kernbereichen keine Anpassungen erfährt und damit seine Ausgewogenheit nicht in Frage gestellt wird. Abgesehen von den folgenden vier Punkten werden sämtliche Bestimmungen unterstützt:
auf die Konsultativkommission sei in dieser Form zu verzichten;
sog. gewerbliche Gewinnspiele, welche von Medien und vom Detailhandel angeboten werden, sollen unterbunden werden;
die Regelung der Tombolas solle den Kantonen überlassen werden;
bei den Bestimmungen zur Verwendung der Lotteriegewinne sei Zurückhaltung zu üben.
Die einzelnen Kantone unterstützen grundsätzlich die Stellungnahme der FDKL. Soweit sie sich über die vier Forderungen der FDKL hinaus äussern, gehen die einzelnen (Minderheits-) Auffassungen hingegen weit auseinander. So verlangen etwa GE, BE, FR, SZ, TI und ZG eine restriktivere Regelung der Gelspielturniere ausserhalb von Spielbanken. AG, BE, GE, VS, BL, LU, FR und VD möchten die Spielsuchtabgabe im Bundesgesetz verankern. Gegen die Steuerbefreiung der Spielergewinne sprechen sich GE, ZG, VD, VS und NE aus, zwei Kantone fordern eine Mittellösung (FR, TI).