Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 55 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.126184 / 217.1/2011/01115
4.2.3 Dachverbände der Wirtschaft
Von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft haben Economiesuisse, der SGV, der Schweizerische Arbeitgeberverband und der SGB Stellungnahmen zum Vernehmlassungsentwurf eingereicht. Weitere Stellungnahmen von Dachverbänden der Wirtschaft stammen von der Fédération des entreprises romandes, dem Verband der Berner KMU und vom Centre Patronal.
Hinsichtlich der Standpunkte unterscheiden sich die von den Dachverbänden der Wirtschaft eingereichten Stellungnahmen bisweilen erheblich voneinander. Der SGV und die Berner KMU lehnen den Entwurf vollumfänglich ab; die ursprünglichen Ziele des Gesetzgebers seien damit nicht erreicht. Der SGV verweist ausserdem auf die Stellungnahme des Schweizer Casino Verbands und würde es begrüssen, wenn die derzeitige Regelung hinsichtlich der Gewinnspiele beibehalten bliebe. Zwar lehnt Economiesuisse die Vorlage nicht vollumfänglich ab, ist aber recht kritisch eingestellt und erhebt dieselben Forderungen wie der Spielbankensektor. Economiesuisse lehnt die Schaffung einer Konsultativkommission zur Prävention von exzessivem Geldspiel explizit ab. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
Die Fédération des entreprises romandes begrüsst die wichtigsten Neuerungen, die die Vorlage bringt, so auch die Schaffung einer Konsultativkommission. Das Centre Patronal ist gegenüber dem Vorentwurf positiv eingestellt, lehnt indessen eine Konsultativkommission ab. Der SGB stellt sich allgemein hinter den Gesetzesentwurf und weist darauf hin, dass es sich dabei um einen Kompromiss handle: Zum einen trage der Entwurf der Notwendigkeit Rechnung, gegen exzessives Spielverhalten und der mit dem Geldspiel verbundenen Kriminalität anzugehen und die Interessen der Veranstalterinnen zu wahren; zum anderen berücksichtige der Entwurf auch das Interesse der öffentlichen Hand an wirtschaftlich nachhaltigen und ertragsreichen Geldspielen. Der SGB bedauert es indessen, dass nicht vorgesehen ist, kantonale Präventionsmassnahmen zu finanzieren. Er spricht sich für die Schaffung einer Konsultativkommission zur Prävention von exzessivem Geldspiel aus, verlangt jedoch, dass die Regelungen betreffend die Kommission nachgebessert werden.
4.2.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und Gebietskörperschaften
Die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete unterstützen die Gesetzesvorlage als solche. Aber die vorgebrachten Anmerkungen und Einwände unterscheiden sich jeweils. Es gestaltet sich deshalb schwierig, einen zusammenfassenden Überblick über die unterschiedlichen Standpunkte zu geben. Allgemein gilt die Sorge der Wahrung von Ressourcen aus den Erträgen der Spielbanken und der Lotterien zugunsten der Gebietskörperschaften. Schliesslich böten die Spielbanken und Lotterien den Gebietskörperschaften die für deren wirtschaftliches Bestehen erforderlichen Voraussetzungen. Der Schweizerische Städteverband weist darauf hin, wie wichtig die Prävention und der Schutz Minderjähriger sei. Der Dachverband der Berggebiete und der Schweizerische Gemeindeverband stellen sich nicht gegen die Steuerbefreiung von Spielgewinnen, fordern indessen, dass die Steuerausfälle vollumfänglich kompensiert werden. Der Dachverband der Städte hingegen spricht sich gegen eine Steuerbefreiung aus. Und während der Dachverband der Berggebiete sich gegen die Schaffung einer Konsultativkommission zur Prävention von exzessivem Geldspiel stellt, ist der Schweizerische Städteverband für eine solche Kommission, bedauert aber auch, dass keine Präventionsabgabe vorgesehen ist. Die übrigen Städte oder Gemeinden, die zum Ver-