Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 55 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.126184 / 217.1/2011/01115

Die von den Casinos gemeinsam verfasste Stellungnahme enthält noch zahlreiche weitere Änderungsvorschläge. Diese stellen jedoch keine Hauptforderungen dar.

Die meisten Casinos haben den Inhalt der gemeinsamen Stellungnahme übernommen und hauptsächlich in Bezug auf die Besteuerung von Spielbanken einige zusätzliche Forderungen formuliert (Verminderung des Abgabesatzes, Erhöhung der Ermässigungen zugunsten der Casinos in Tourismusregionen). Andere Casinos gehen etwas weiter, so das Casino Barrière und das Casino Lugano mit der Forderung nach einem Verbot von Tactilos. Vergleichbare Forderungen finden sich in einer Reihe von Stellungnahmen, die Verkehrs- und Tourismusvereine aus Regionen eingereicht haben, in denen Casinos gelegen oder Zulieferdienste tätig sind, die Waren für Casinos bereitstellen.

Mehr als 1400 Privatpersonen haben nach dem Muster der Casinos gestaltete Stellungnahmen und Forderungen eingebracht.

4.2.7 Lotteriesektor

Die beiden Lotterieveranstalter Swisslos und die LoRo, aber auch Swiss-Toto sind allgemein mit der Vorlage einverstanden. Es handle sich um einen Kompromiss. Das so gewährleistete Gleichgewicht und die Kohärenz dürften nicht in Frage gestellt werden durch Änderungen, die der Attraktivität von Lotteriespielen und Sportwetten zum Nachteil gereichen.

Die Lotteriegesellschaften befürworten die neuen Begriffsbestimmungen der Geldspielkategorien ausdrücklich. Dasselbe gilt hinsichtlich der gesetzlichen Verankerung der interkantonalen Vollzugsbehörde, der Kompetenzverteilung unter den Behörden des Bundes und der Kantone, der Regelung bezüglich der Verwendung der Lotterie- und Wetterträge und auch in Bezug auf die Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung des exzessiven Geldspiels.

Keine Zustimmung finden die vorgesehene Schaffung einer Konsultativkommission zur Prävention, die Steuerbefreiung der Spielgewinne und die Regelung der Kleinspiele. Ferner sollten sog. gewerbliche Gewinnspiele, welche von Medien und vom Detailhandel angeboten werden, unterbunden werden.

Die zentralen Änderungsvorschläge des Lotteriesektors lauten wie folgt:

 Die Definition des Begriffs der Spielbankenspiele solle nochmals überdacht werden. Ausserdem solle eine Reihe weiterer Begriffe definiert werden.

 Ob es einer Konsultativkommission bedürfe, müsse überprüft werden.

 Die administrativen Vorgaben, die an Veranstalterinnen von Grossspielen hinsichtlich der Bewilligung und der Berichterstattung gestellt würden, seien erdrückend und müssten neu überdacht werden.

 Einige Aspekte der Aufteilung der Kompetenzen unter den Kantonen und der interkantonalen Vollzugsbehörde müssten nochmals geprüft werden.

Kultur- und Sportkreise sind die Hauptnutzniesser von Lotterie- und Wetterträgen. Aus diesen Kreisen sind denn auch zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, in denen die Zustimmung zur Vorlage zum Ausdruck kommt. So begrüssen zahlreiche Sportverbände inkl. Swiss Olympic mit inhaltlich grösstenteils identischen Eingaben den vorgelegten Gesetzesentwurf. Sie machen darauf aufmerksam, dass für sie das Geld aus dem Lotteriefonds unentbehrlich sei. Zudem sei es für sie sehr wichtig, dass einerseits weiterhin Tombolas durchgeführt werden und diese kantonal geregelt werden können. Mit den Spieldefinitionen, den Massnah-