Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 55 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.126184 / 217.1/2011/01115
men gegen Wettkampfmanipulation und den Präventionsmassnahmen im vorgeschlagenen Rahmen sind sie weitestgehend einverstanden. Die Stellungnahmen kultureller Einrichtungen haben denselben Tenor.
4.2.8 Aufsichtsbehörden (ESBK und Comlot)
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) erklärt sich mit den Grundsätzen des Vorentwurfs einverstanden. Verbesserungsvorschläge betreffen vor allem die Definitionen der jeweiligen Kategorien von Spielen, die Konzessionierung von Online-Spielbanken (durch den Bundesrat festgelegte Zahl unabhängiger Anbieter) und die kleinen Geldspielturniere. Die ESBK empfiehlt ausserdem, von der Schaffung einer Konsultativkommission zur Prävention abzusehen. Stattdessen solle es der Aufsichtsbehörde zur Pflicht gemacht werden, bei sich eine Fachperson für den Bereich Sozialschutz einzusetzen. Die ESBK spricht sich für die Möglichkeit aus, Finanztransaktionen zwischen Spielenden und Anbietern illegaler Online-Spiele zu sperren.
Die interkantonale Aufsichtsbehörde Comlot ist mit der Vorlage einverstanden, vorausgesetzt, das erzielte Gleichgewicht bleibe erhalten. Die Comlot unterstützt die neuen Spieldefinitionen. Hingegen seien sog. gewerbliche Gewinnspiele, welche von Medien und vom Detailhandel angeboten werden, zu unterbinden. Für die Comlot ist von zentraler Bedeutung, dass mit der Wiedereinführung von Kleinspielturnieren ausserhalb von Spielbanken (wie Pokerturnieren) keine neue Geldspiel-Kategorie und Turnierlokale mit regelmässigem Betrieb geschaffen werden. Für die Comlot ist die Konsultativkommission zur Prävention eine gute Idee, sprengt in der vorgesehenen Konzeption aber den Rahmen. Sie bemängelt auch, dass eine Spielsuchtabgabe für die Casinos nicht im Gesetz verankert ist und erklärt die Steuerbefreiung aller Spielgewinne als unabdingbar. Schliesslich wünscht sie sich klarere Regeln zur Durchsetzung des Grundsatzes, dass die Verwendung von Reingewinnen aus Lotterien und Sportwetten zur Erfüllung gesetzlicher Staatsaufgaben ausgeschlossen bleibt.
4.2.9 Weitere
Weitere an der Vernehmlassung Teilnehmende vertreten Partikularinteressen. Folgende Interessengruppen lassen sich unterscheiden:
Den Vertretern aus dem Bereich der Geschicklichkeitsspiele ist es ein Anliegen, dass die Reglementierung in Sachen Geschicklichkeitsspiele überdacht wird und weniger einschränkend ist. Geschicklichkeitsspiele sollten nicht als Grossspiele gelten. Des Weiteren solle die ESBK weiterhin für die Zulassung solcher Spiele zuständig sein. Auch dürften die Kantone nicht sowohl für das Verbot der Geschicklichkeitsspielautomaten als auch für die Genehmigung der Lotteriespielautomaten zuständig sein. Aus den an Poker interessierten Kreisen (Spielende, Turnierveranstalterinnen) verlautet die Forderung, dass Pokerturniere auch ausserhalb von Casinos unter denselben Bedingungen bewilligt werden wie jene in der Zeit, als die ESBK solche Veranstaltungen bewilligt hatte. Die in der Vorlage vorgesehenen Bedingungen sollten demnach gelockert werden.
Die internationalen Sportorganisationen mit Sitz in der Schweiz wie das Comité international Olympique oder die UEFA rücken vor allem die Massnahmen gegen Wettkampfmanipulationen ins Zentrum. UEFA und FIFA schlagen vor, dass die Organisatoren von Sportwettkämpfen mit den Sportwettenanbietern Vereinbarungen über einen finanziellen Ausgleich abschliessen sollten. Weiter wünscht sich die FIFA eine