Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/53: Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) · 128 Seiten
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lige Gesetzesanpassungen. Sie findet im Anschluss an die Phase der formativen Evaluation statt.
Für die Evaluation ist jährlich mit Kosten in der Höhe von 40 000 Franken zu rechnen.
Gesamtkosten
In der Summe ist ab Inkrafttreten des Gesetzes mit jährlichen Kosten einer Halbzeitstelle und 80 000 Franken an Sachausgaben zu rechnen.
3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Die aktuelle Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen erfährt keine Änderung. Die Kantone sind weiterhin für die Verfolgung und Beurteilung strafbarer Handlungen zuständig sowie für die Aufsicht über Medizinalpersonen. Durch die Erweiterung des Geltungsbereichs auf genetische Untersuchungen zu besonders schützenswerten Eigenschaften ausserhalb des medizinischen Bereichs (vgl. 3. Kapitel, 2. Abschnitt, betrifft insbesondere die Abgabe von Gentests in Apotheken) erwachsen den Kantonen zusätzliche Aufsichtsaufgaben. Die daraus resultierenden finanziellen und personellen Auswirkungen sind davon abhängig, wie sich der Markt dieser genetischen Untersuchungen entwickelt und in welcher Weise die Kantone ihre Aufsichtsaufgabe wahrnehmen. Die Kantone führen diese Aufgabe gestützt auf Artikel 46 Absatz 1 der Bundesverfassung entschädigungslos aus.
Auf die Gemeinden, urbanen Zentren, Agglomerationen und Berggebiete hat dieses Gesetz keine Auswirkungen.
3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die in der neuen Regelung vorgeschlagene Erfassung der genetischen Untersuchungen ausserhalb des medizinischen Bereichs führt zur Erhöhung der Rechtssicherheit und der Transparenz. Durch die Einführung einer Bewilligungspflicht für Untersuchungen gemäss Artikel 31 wird die jetzt geltende Praxis des BAG eingeschränkt, denn diese Untersuchungen dürfen neu nicht mehr direkt an die Kundinnen und Kunden, zum Beispiel über das Internet (DTC), abgegeben werden. Laboratorien, die diese Untersuchungen anbieten wollen, werden einen Mehraufwand, insbesondere im Bereich Qualitätssicherung, leisten müssen. Durch die Steigerung der Qualität für die neu bewilligungspflichtigen Untersuchungen sowie die Regelung für übrige genetische Untersuchungen (nur harmlose Tests, Gebot der Vernichtung von Proben und Daten nach höchstens zwei Jahren) wird aber auch das Vertrauen in diesen sich rasch entwickelnden Sektor gestärkt, was letztlich der Volkswirtschaft zugutekommt.
Die Erweiterung des bisherigen Geltungsbereichs auf die Untersuchungen ausserhalb des medizinischen Bereichs und auf Untersuchungen somatischer Eigenschaften hat keine finanziellen Auswirkungen auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung.