Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/53: Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) · 60 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Totalrevision des GUMG

Genetische Untersuchungen bei Arbeits- und Versicherungsverhältnissen sowie Haftpflichtfällen

Betreffend genetische Untersuchungen bei Arbeits- und Versicherungsverhältnissen sowie bei Haftpflichtfällen übernimmt der Vorentwurf die bestehenden Anforderungen. Dies wird von vielen grundsätzlich positiv aufgenommen (AG, NW, VD, ZH, SP, ACSI, FRC, IH, insieme, KLCH, procap, SKS, suissepro, SVV, SwissUni, UniL). Einigen geht die Regelung jedoch zu wenig weit. Sowohl im Arbeitsbereich (NW, SP, ASCI, FRC, SKS) wie auch im Versicherungsbereich (SP) wird ein generelles Untersuchungsverbot gefordert. Gemäss einzelnen Vernehmlassungsteilnehmenden sollte im Versicherungsbereich zudem ein generelles Nachforschungsverbot (NW, ACSI, FRC, Progenom, SKS) oder ein Nachforschungsverbot für private Lebens- und Invaliditätsversicherungen (FR, SP, UniFR) eingeführt werden. Zudem wird verschiedentlich gewünscht, dass die Limiten im Zusammenhang mit der zulässigen Nachforschung beim Abschluss von privaten Lebens- oder Invaliditätsversicherungen erhöht werden (CP, Gensuisse, IH, insieme, MERH, procap). Auf der anderen Seite verlangen einige die Aufhebung des Nachforschungsverbots für private Lebens- und Invaliditätsversicherungen (QUALAB, santésuisse, SVV). Die detaillierten Ergebnisse können den Kommentaren unter Ziffer 3.5 entnommen werden.

Vaterschaftstests

Zwei Organisationen (GeCoBi, Mannschafft) fordern, dass bei jeder Geburt die Vaterschaft abzuklären und die genetische Vaterschaft zu registrieren ist. SP vertritt diesbezüglich die gegenteilige Meinung. Bemerkungen weiterer Organisationen zu den Vaterschaftstests betreffen namentlich die einschlägigen Strafbestimmungen. Weitere Rückmeldungen zu diesen Punkten können den Kommentaren zu Artikel 50 und zu den Strafbestimmungen (Art. 55 ff.) entnommen werden.

Information der Öffentlichkeit

Das BAG soll gemäss Arikel 53 neu die Aufgabe erhalten, die Öffentlichkeit regelmässig über Belange der genetischen Untersuchungen beim Menschen zu informieren. Diese Aufgabe wird von 10 Vernehmlassungsteilnehmenden explizit begrüsst (GE, VD, SP, GFCH, GUMEK, KLCH, SAKK, SGMO, SPO SSPH+), wobei SP festhält, dass dem BAG die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen sind. Abgelehnt hingegen wird diese neue Aufgabe und die Zuweisung zusätzlicher Finanzmittel von FDP und SVP. Sie sind der Ansicht, dass sich Bürgerinnen und Bürger selber informieren können.

Strafbestimmungen

Die Einführung zusätzlicher Straftatbestände und die erweiterte Anwendbarkeit von Strafbestimmungen auf Privatpersonen werden positiv aufgenommen (LU, CURAVIVA, GUMEK, Insel, insieme, SSPH+, UniBE-GS, UniBE-Med). Die Änderungswünsche betreffen insbesondere die Aufnahme einer Strafbestimmung für die Mitteilung des Geschlechts entgegen Artikel 15 Absatz 2 (ZG, SP, BK-SBK, VFG) und die Strafbarkeit mit Bezug auf (pränatale) Vaterschaftsabklärungen (APAC, GeCoBI, Männer, mannschafft). Weitere Ausführungen sind den Kommentaren zum 8. Kapitel des Vorentwurfs zu entnehmen (Ziff. 3.9).