Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 64 Seiten
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Holzhandelsverordnung zu erlassen (Verordnung (EU) N° 995/201038). Diese Verordnung orientiert sich bei den Anforderungen hinsichtlich des Inverkehrbringens von Holz und Holzerzeugnissen daran, dass der Holzeinschlag und der damit verbundene Handel im Einklang mit den Vorschriften des Ursprungslands stehen. Dies soll zum Schutz des Klimas und der Biodiversität sicherstellen, dass Holz, welches auf den Markt kommt, auf legale Weise geschlagen wurde. Die EU hat diesen Weg gewählt, weil es aus ihrer Sicht schwierig wäre, länderübergreifende Standards für die Holznutzung zu definieren. Damit soll auch die Rechtsdurchsetzung in den Produktionsländern gestärkt werden.
Übrige Massnahmen
Das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes soll gemäss der verabschiedeten Massnahme im Masterplan Cleantech vermehrt von der Möglichkeit Gebrauch machen, durch den Kauf von besonders umweltschonenden und energieeffizienten Produkten entsprechende Technologien zu fördern und diesen Markt zu stärken. In der Totalrevision der Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung, die seit 1.1.2013 in Kraft ist, wurde zusätzlich ein verpflichtendes Monitoring über die nachhaltige Beschaffung eingeführt.
Rund ein Drittel der genusstauglichen Lebensmittel geht verloren. Ein beachtlicher Teil davon wäre vermeidbar. Im Rahmen des Aktionsplans Grüne Wirtschaft werden Anstrengungen unternommen, um die Verschwendung von Lebensmitteln (Food Waste) zu reduzieren. Dazu werden Massnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung bis 2014 umgesetzt. Parallel dazu werden die Wissensbasis verbreitert und die gesetzlichen Rahmenbedingungen überprüft.
In Abstimmung mit dem NFP 69 „Gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelproduktion“ und der Agrarpolitik 2014-2017 werden die Herausforderungen und Potenziale identifiziert, die eine ressourcenschonendere, ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung der Schweizer Bevölkerung mit sich bringen. Dazu werden ein Dialog mit den Akteuren des Ernährungssystems aufgenommen und Massnahmen erarbeitet.
Etablierte freiwillige internationale Standards zur Förderung von Produkten, deren ressourcenschonendere Produktionsweise über den Standard nachgewiesen ist, werden gestärkt und verbreitet. Die Standards sind auch ein wichtiges Element für freiwillige Vereinbarungen. Um bestehende Standards zu fördern und gegebenenfalls zu stärken, ist die Wirksamkeit der Standards zur Reduktion der Auswirkungen auf die Umwelt zu überprüfen.
38 Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen, ABl. I. 295 vom 12.11.2010, S. 23.