Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 64 Seiten

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Die Wahl der thematischen Schwerpunkte der Plattform Grüne Wirtschaft orientiert sich an Kriterien wie der ökologischen Wirksamkeit, an der Machbarkeit, dem Chancenpotenzial für Wirtschaft und Gesellschaft sowie am Kosten-Nutzen-Verhältnis. Beispiele für Themenschwerpunkte sind der Konsum oder die Kreislaufwirtschaft. Die einzubeziehenden Akteure leiten sich aus den ausgewählten Themenschwerpunkten ab. Mögliche Akteure sind Unternehmen und Verbände (z.B. Handel, Bau, Recycling), Organisationen der öffentlichen Hand, Hochschulen, NGOs (z. B. World Business Council for Sustainable Development) sowie internationalen Organisationen und Plattformen (z.B. OECD, UNO, Green Growth Knowledge Plattform).

Im Rahmen der Botschaft wird die Ausgestaltung der Plattform Grüne Wirtschaft (Aufbau, Funktionsweise, Themenschwerpunkte für beispielsweise vier Jahre, usw.) detaillierter dargelegt.

Bildung

Für die konkrete Umsetzung des Aktionsplans Grüne Wirtschaft spielt die Bildung als übergreifendes Instrument eine wichtige Rolle. Eine erfolgreiche Umsetzung von Massnahmen zur Förderung einer Grünen Wirtschaft erfordert ausgebildete Fachkräfte. Die Bildungsmassnahmen im Bereich Grüne Wirtschaft werden mit den geplanten bzw. bereits laufenden Massnahmen in anderen Politikbereichen koordiniert und abgestimmt.

Internationales Engagement

Auf internationaler Ebene besteht zunehmend Konsens, den klassischen Umweltschutz um den Aspekt der Ressourceneffizienz für eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen zu erweitern. Dies kommt in internationalen Initiativen, Konferenzen und Verträgen zum Ausdruck. Beispielsweise hat mit der Nachhaltigkeitskonferenz in Rio 2012 die Ressourceneffizienz mehr Gewicht erhalten. Diese Entwicklung soll unter Berücksichtigung der aktuellen Kompetenzordnung bei den Aktivitäten des internationalen Engagements der Schweiz im Gesetz berücksichtigt werden. Dabei werden die Bundesgesetze und Verordnungen der Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit39 sowie die darauf basierende jeweils aktuelle Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit berücksichtigt. Die Weiterentwicklung des internationalen Engagements soll auch von der Plattform Grüne Wirtschaft wahrgenommen werden.

Im USG wird bei der internationalen Zusammenarbeit zum Schutz der Umwelt explizit aufgeführt, für welche Aktivitäten die Schweiz Beiträge zur internationalen Zusammenarbeit gewähren kann. Um finanzielle Beiträge auch an internationale

39 Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0), Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (SR 974.1), Verordnung über die Internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.01) und Verordnung über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (SR 974.11).