Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/59: Änderung der Raumplanungsverordnung (inkl. Technische Richtlinien Bauzonen und Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung) · 50 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: N081-0034
Richtlinien Pferd Eingang finden, die in Zusammenarbeit mit den betroffenen Akteuren erarbeitet werden.
Kritisch zum Verordnungsentwurf hat sich BL geäussert, der bezüglich der neuen
Bestimmungen auf Grund der angedachten Lockerung der Vorschriften eine generelle Zunahme der Bauvorhaben (v.a. der Reit- und Auslaufplätze) erwartet. Zudem befürchtet BL, dass die Pensionspferdehaltung intensiviert werde und der schleichenden Aufgabe des eigentlichen bodenabhängig produzierenden Betriebsteils Vorschub gebe.
Gemäss NE, ZH; BDP, FDP, SVP; SBV; AgriGeneve, BVA, BVSH, BVBB, CNAV,
COFICHEV, CP, Delémont, Kleinbauern, LOBAG, Petition für den Schutz der
schweizerischen Pferdebranche, Pferdewoche, Prométerre, ProTier, SGBV, SVPS, Swiss Beef, TIR, VSP, VSPI, , VTL, ZBV laufen die Bestimmungen zur Umsetzung der Artikel
bis
16a und 24e R-2013_RPG den Absichten des Gesetzgebers zuwider; sie bewirkten keine erleichterte Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone. Die
vorgeschlagenen Bestimmungen in der RPV werden grundsätzlich abgelehnt.
Gemäss BDP; AgriGenève, CJA, COFICHEV, LOBAG, Petition für den Schutz der
schweizerischen Pferdebranche, Pferdewoche, SGBV, SVPS, TIR, VSP, VTL dürfen die Verordnungsbestimmungen nicht strenger sein als die heutige Situation. Insbesondere die fehlende Erwähnung der Zonenkonformität der landwirtschaftlichen Pferdezuchtbetriebe wird bemängelt. Die Pferdezucht müsse in der Landwirtschaftszone weiterhin als zonenkonform gelten. SGBV, VTL, ZBV gehen davon aus, dass die landwirtschaftliche Produktion mit Pferden (Zucht, Stutenmilch, Mast) nicht unter Artikel 34b E-RPV fällt, sondern weiterhin nach Artikel 16 RPG bewilligt werden kann.
Gemäss BDP; COFICHEV, Petition für den Schutz der schweizerischen Pferdebranche,
Pferdewoche, Kleinbauern, SOBV, swisshorse, VSP, VSPI werde mit den vorgeschlagenen Anpassungen über die Raumplanung Strukturpolitik betrieben. COFICHEV, SVPS
befürchten, dass die Entwicklungsmöglichkeiten der Pferdehaltungsbetriebe eingeschränkt werden. Delémont findet, die aufgestellten Anforderungen stellten eine Gefahr dar für die Züchter und die Personen, die privat Pferde halten.
Gemäss BDP; SBV; Petition für den Schutz der schweizerischen Pferdebranche,
Pferdewoche, COFICHEV, siwsshorse, VSP sei es sinnvoll, dem Schutz des Kulturlandes eine hohe Bedeutung zukommen zu lassen, doch müssten sich die Landwirtschaftsbetriebe den veränderten Rahmenbedingungen anpassen können. Da die Betriebsentwicklung häufig mit baulichen Massnahmen verbunden sei, werden dadurch oftmals auch Fruchtfolgeflächen beansprucht. Es kann nicht sein, dass sinnvolle Betriebsentwicklungen nur mit der
Begründung, wertvolles Kulturland schützen zu müssen, verhindert werden.
SLB erachtet die Bestimmungen zur hobbymässigen Pferdehaltung als völlig realitätsfremd. Auf die Festlegung einer maximal zu haltenden Tierzahl sei zu verzichten.
3.2 Artikel 34b
3.2.1 Allgemeines
SG begrüsst, dass sich die bundesrätlichen Ausführungsbestimmungen eng an den
ausführlichen Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des
Nationalrates (UREK-N) vom 24. April 2012 halten, trotzdem bergen sie das Risiko der Unübersichtlichkeit und der Widersprüchlichkeit, insbesondere zur Landwirtschafts- und Tierschutzgesetzgebung und zur bisherigen Praxis der Kantone im Bereich der
Pferdehaltung und -nutzung. SG befürchtet zudem, dass die unternehmerischen Freiheiten und baulichen Möglichkeiten eines Landwirts tangiert werden.
Die VLP-ASPAN erachtet die massive Kritik aus Pferdehalterkreisen an den
bis
Verordnungsbestimmungen als unbegründet. Über Artikel 16a R-2013_RPG
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