Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/63: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) und Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) · 74 Seiten
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Regulierungsfolgenabschätzung zum Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG und zum Finanzinstitutsgesetz FINIG
den internationalen Standards und insbesondere nicht den europäischen Anforderungen für Vermögensverwalter.
Von einem Verzicht auf ein Unterstellung der Vermögensverwalter unter die Aufsicht wurde abgesehen, da damit weder der Kundenschutz wirksam gestärkt noch die konsequente Um- und Durchsetzung der vorgeschlagenen Regulierung sicher gestellt werden können. Zudem würde die internationale Reputation des Schweizer Finanzplatzes langfristig geschädigt. Vermögensverwalter entscheiden im Rahmen der mit einem Kunden vereinbarten Anlageziele und Anlagestrategie selbständig über die Anlage des Kundenvermögens. Der Kunde muss daher darauf vertrauen können, dass die im FIDLEG enthaltenen Regeln effektiv und konsequent eingehalten werden. Dies kann nur durch eine laufende Aufsicht erreicht werden.