Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/63: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) und Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) · 74 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht

Regulierungsfolgenabschätzung zum Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG und zum Finanzinstitutsgesetz FINIG

transferable securities“). In den USA müssen Produkte bei der „Securities and Exchange Commission“ (SEC) sowie allen Bundesstaaten, wo sie aufliegen, registriert werden. Singapur kennt bislang keine diesbezüglichen Verpflichtungen, es wird jedoch aktuell darüber diskutiert.

Die Prüfung der Produktdokumentationen und -prospekte erfolgt über die jeweiligen Aufsichtsbehörden. Publiziert werden die Produktangebote auf den Websites der jeweiligen Investitionsgesellschaft und in Deutschland auch auf der Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Die Vorgaben für Werbung enthalten in der Regel die Forderung nach Korrektheit, Klarheit und Kohärenz gegenüber dem Prospekt. Insbesondere darf die Werbung keine irreführenden Aussagen enthalten. Die Haftung unterliegt dem Zivilrecht, respektive ist nicht spezifisch geregelt.

Rechtsdurchsetzung

In allen untersuchten Ländern gibt es eine Ombudsperson/Mediator als Anlaufstelle für unzufriedene Kunden. Schiedsgerichte gibt es in den Niederlanden („Dutch Securities Institute“), in Italien („Camera di conciliazione e Arbitrato“ innerhalb der „Commissione Nazionale per le Società et la Borsa“, des Wertpapiermarktregulators) und in den USA („Financial Industry Regulatory Authority“). Für die Verfahrenskosten gibt es unterschiedliche Finanzierungsmodelle. In Luxemburg ist die Prozedur für die Kunden kostenlos. Allfällige Anwaltskosten müssen nur bei einer Niederlage durch den Kunden bezahlt werden. In Deutschland wird die übliche Gerichtskostenhilfe gewährt: ein Vorschuss für wirtschaftlich Bedürftige bei Aussicht auf Erfolg der Klage. Im Vereinigten Königreich ist das Ombudswesen für die Kunden grundsätzlich kostenlos. Finanziert wird es durch die obligatorisch angeschlossenen Firmen. In Singapur ist die Anrufung der „Financial Industry Disputes Resolution Centre“ für Kunden ebenfalls kostenlos.