Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/63: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) und Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) · 67 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zum

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG)

chen sich im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung für eine Gesamtportfoliosicht aus (Kantonalbanken, sgv). Noch weiter geht die UBS mit ihrem Vorschlag, dass für eine einfache Anlageberatung die Anlageziele und Vermögensverhältnisse nicht erfasst werden müssen und die transaktionsbezogene Beratung somit ausschliesslich auf die Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden abstellen darf. Auch SVUE möchte an die Eignungsprüfung im Rahmen der Anlageberatung weniger strenge Anforderungen stellen als an jene bei einer Vermögensverwaltung.

Ebenfalls auf die Ausgestaltung der Eignungsprüfung ausgerichtet ist die Forderung von SwissBanking, CS, UBS, Homburger und weiteren Teilnehmern, dass sich der Finanzdienstleister auf die Angaben der Kunden verlassen darf und Kenntnisse und Erfahrungen durch eine angemessene Aufklärung der Kunden kompensiert bzw. erworben werden können. Die erwähnten Teilnehmer möchten zudem, dass die Kenntnisse und Erfahrungen kundenseitig bei jenen Personen erhoben werden, die im Rahmen der Kundenbeziehung die Anlageentscheide treffen. Weiter verlangen SwissBanking, sgv, Treuhand Suisse, UBS, CS, die Kantonalbanken und SECA, dass eine Beratung bei entsprechender Warnung auch bei unzureichenden Informationen durchgeführt werden kann bzw. dass die Kunden gänzlich auf eine Eignungsprüfung verzichten können. Vertraut der Kunde einem Finanzdienstleister nur einen Teil seines Vermögens zur Beratung an, schlägt die Uni-ZH vor, dass sich der Finanzdienstleister nur erkundigen muss, welche finanziellen Verpflichtungen mit diesem Teil des Kundenvermögens verbunden sind. Lenz&Staehelin und die Uni-ZH fordern zudem, dass die Pflicht zum Einbezug des Risikobewusstseins, der Risikotoleranz und der Risikofähigkeit explizit in den Gesetzeswortlaut aufzunehmen ist.

Einen Schritt weiter als die vorgeschlagene Angemessenheits- und Eignungsprüfung möchten die Grünen gehen. Sie fordern in ihrer Stellungnahme die Differenzierung zwischen einfachen und komplexen Finanzprodukten. Komplexe Produkte sind auf einer Liste auf Verordnungsebene aufzuführen. Für diese hätten dann die umfangreichen Regeln und Umsetzungsverfahren des FIDLEG zu gelten. Für einfachere Finanzprodukte sollen hingegen nur die nötigsten Bestimmungen Anwendung finden, wie beispielsweise das Basisinformationsblatt, die Beratungsgespräche bzw. Eignungsprüfung und die Aus- und Weiterbildung von Kundenberaterinnen und -beratern. Die JUSO schlägt dagegen einen eigentlichen Zertifizierungsprozess für Finanzprodukte vor; nur so könne der Vertrieb von schädlichen Produkten verhindert werden. Die Prüfung wäre durch eine unabhängige Stelle – wie etwa die FINMA – vorzunehmen. Andere Teilnehmer (z.B. Greenpeace, Pusch, SFG, WWF) empfehlen, die Finanzdienstleister dazu zu verpflichten, ihre Kunden bei Beratungsgesprächen transparent und objektiv über den Einfluss von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien auf die Renditeaussichten und Risiken ihrer Produkte und Dienstleistungen aufzuklären. Validitas fordert schliesslich, die Eignungs- und Angemessenheitsprüfung bei Privatkundinnen und -kunden zusammen mit dem Anlagehorizont und den Anlagezielen sowie weiteren persönlichen Daten in einem Finanz- und Vorsorgeplan zusammenzufassen.

Hinsichtlich des Geltungsbereichs der Eignungsprüfung wünschen sich viele Teilnehmer eine klare Differenzierung zwischen Privatkunden und professionellen Kunden. Insbesondere soll die Eignungsprüfung nicht auf professionelle Kunden Anwendung finden (SwissBanking, Kantonalbanken). Andere Teilnehmer wie die CS befürworten zwar eine Eignungsprüfung auch für professionelle Kunden, wünschen aber zusätzliche Erleichterungen für dieses Kundensegment.

Auch die Pflichten beim beratungsfreien Geschäft werden durch etliche Vernehmlassungsteilnehmer kritisiert. Die Stossrichtungen der Vorschläge gehen in diesem Bereich weit auseinander. Während einige Teilnehmer die Streichung der Angemessenheitsprüfung für das beratungsfreie Geschäft fordern (UBS, Kantonalbanken), verlangen andere Stellungnahmen die zwingende Durchführung einer Angemessenheitsprüfung bei Geschäften mit komplexen Finanzinstrumenten (sgv, foreign banks).