Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/64: Totalrevision der Bankenverordnung (BankV) · 42 Seiten
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4.5.3 Geldflussrechnung
Die Geldflussrechnung (bisher als Mittelflussrechnung bezeichnet), die neu nur für Abschlüsse nach dem True-and-Fair-View-Prinzip erstellt werden muss, wurde einzig an die neue Bilanzstruktur angepasst (siehe Anhang 6 zum Rundschreiben).
4.5.4 Eigenkapitalnachweis
Der Eigenkapitalnachweis ist neu als Matrix darzustellen ohne wesentliche Unterschiede zu den bisherigen Tabellen Nachweis des Eigenkapitals (Tabellen G bzw. N). Der Eigenkapitalnachweis wird in Anhang 4 zum Rundschreiben dargestellt.
4.5.5 Anhang zur Jahresrechnung
Der Anhang zur Jahresrechnung wird in Anhang 5 zum Rundschreiben detailliert erläutert und enthält folgende wesentliche Änderungen:
a) Der qualitative Teil des Anhangs hat auch Erläuterungen von wesentlichen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag sowie die Gründe, die zu einem vorzeitigen Rücktritt der Revisionsstelle geführt haben, zu enthalten. Diese Anforderungen wurden von Art. 959c Abs. 2 Ziff. 13 und 14 OR übernommen.
b) Der quantitative Teil des Anhangs beinhaltet im Wesentlichen diejenigen Informationen, die bereits in den aktuell gültigen Bestimmungen verlangt werden. Die Reihenfolge richtet sich in ihrer Logik nach der Struktur von Bilanz und Erfolgsrechnung. Neu vorgesehene Bestandteile der Bilanz führen zu zusätzlichen Angaben im Anhang (Angaben zu immateriellen Werten, emittierten Strukturierten Produkten und mit Fair-Value-Option bewerteten Finanzinstrumenten). Zudem wurde die Offenlegung von Anzahl und Wert von Beteiligungsrechten oder Optionen auf solche Rechte für die Mitarbeitenden aufgrund von Art. 959c Abs. 2 Ziff. 11 OR ergänzt. Für die Darstellungen der Aktiven und Passiven nach In- und Ausland, nach Ländergruppen und nach Währungen wurden neue Wesentlichkeitsschwellen von 5 % eingeführt. Die bisherigen Angaben zur Erfolgsrechnung wurden ergänzt mit Angaben zu den Steuern und zum Ergebnis pro Beteiligungsrecht für kotierte Banken, bei denen ausschliesslich Beteiligungstitel kotiert sind.
Informationen zur Bilanz
1. Aufgliederung der Wertpapierfinanzierungsgeschäfte: In dieser Tabelle werden neu die Informationen der bisherigen Tabelle O - Teil B Darlehensgeschäfte und Pensionsgeschäfte mit Wertschriften in einer eigenen Tabelle übernommen. Die einzige Änderung besteht darin, dass die bisherige Zeile „davon weiterverpfändete oder weiterverkaufte Wertschriften“ aufgeteilt wurde. Damit werden die effektiv weiterveräusserten Wertschriften sowie diejenigen Wertschriften, die als Garantie hinterlegt wurden, ersichtlich.
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