Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/64: Totalrevision der Bankenverordnung (BankV) · 42 Seiten

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talanteilen gewährt werden. Diese Angaben sind (auch in Verbindung mit denjenigen von Ziffer 19) insbesondere für Minderheitsaktionäre bedeutend.

22. Angaben gemäss Art. 663bbisund Art. 663c Abs. 3 OR für Banken, deren Beteiligungstitel ko-

tiert sind: Der Anhang 5 des Rundschreibens übernimmt die Erklärungen, die bisher in der bis

FAQ Rechnungslegung von Banken, 21 Umsetzung von Artikel 663b und 663c Abs. 3 OR, enthalten waren.

23. Darstellung der Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente: Die bisherige Tabelle H Fälligkeits-

struktur des Umlaufvermögens und des Fremdkapitals wurde ohne materielle Änderungen übernommen. Einzig die Bilanzpositionen wurden an die neue Gliederung angepasst.

24. Darstellung der Aktiven und Passiven aufgegliedert nach In- und Ausland gemäss Domizil-

prinzip, sofern mindestens 5 % der Aktiven der Bank im Ausland domiziliert sind: Gemäss den bisher geltenden Bestimmungen haben nur Banken mit einer Bilanzsumme von wenigstens einer Milliarde Schweizer Franken oder mehr als 50 Beschäftigten die entsprechenden Informationen zu liefern. Es ist vorgesehen, die Limite abzuschaffen und einen Grenzwert von 5 % der Aktiven im Ausland einzuführen. Für die Berechnung dieses Grenzwertes wird der Durchschnittswert der letzten drei der laufenden Berichtsperiode vorgehenden Geschäftsjahre verwendet. Im Übrigen wird die gegenwärtige Tabelle I Bilanz nach In- und Ausland grundsätzlich übernommen, wobei die Bilanzpositionen an die neue Gliederung angepasst wurden.

25. Aufgliederung des Totals der Aktiven nach Ländern bzw. Ländergruppen (Schuldnerdomizil),

sofern mindestens 5 % der Aktiven der Bank im Ausland domiziliert sind: Wie in der Darstellung in Ziffer 24 erläutert, ist auch hier vorgesehen, auf eine generelle Ausnahme für kleine Banken zu verzichten und ebenfalls auf einen Grenzwert von 5 % abzustützen (für die Berechnung des Grenzwertes siehe Ziffer 24). Die bisherigen Informationen aus der Tabelle J Aktiven nach Ländern / Ländergruppen wurden ohne Änderungen übernommen.

26. Aufgliederung des Totals der Aktiven nach Bonität der Ländergruppen (Risikodomizil), sofern

mindestens 5 % der Aktiven der Bank im Ausland domiziliert sind: Diese Darstellung ist formell genommen neu. Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine teilweise, direkte Übernahme der Richtlinien für das Management des Länderrisikos der Schweizerischen Bankiervereinigung (Kapitel V, Ziff. 2). Die jetzigen Bestimmungen beschränken sich auf den Hinweis, wonach die erwähnten Richtlinien zu beachten sind (Rz 149 FINMA-RS 08/2). Auch in diesem Fall ist die Offenlegung nur zwingend, wenn das Auslandgeschäft den Grenzwert von 5 % übersteigt (für die Berechnung des Grenzwertes siehe Ziff. 24). Die Informationen sind nach Ratingklassen zu gliedern.

27. Darstellung der Aktiven und Passiven aufgegliedert nach den für die Bank wesentlichsten

Währungen, sofern die gesamte Nettoposition in fremden Währungen 5 % der Aktiven der Bank übertrifft: Die aktuell gültige Tabelle K Bilanz nach Währungen wurde mit Ausnahme der Anpassungen im Zusammenhang mit den Bilanzpositionen übernommen. Zudem ist vorgesehen, auf die generelle Ausnahme für kleine Banken zu verzichten und auch hier einen Grenzwert von 5 % einzuführen (für die Berechnung des Grenzwertes siehe Ziff. 24).

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