Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/64: Totalrevision der Bankenverordnung (BankV) · 42 Seiten

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Handelsgeschäft (neue Position 1.2 der Erfolgsrechnung) zu erfassen, sondern in der Position Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option (neue Position 3 der Erfolgsrechnung). Im Gegenzug wird der Erfolg aus dem Handelsgeschäft mit den internen Refinanzierungskosten belastet, die als zusätzliche Erträge in der Position Zins- und Diskontertrag verbucht werden (neue Position 1.1 der Erfolgsrechnung). Durch den Ausweis wird die Transparenz erhöht. Der Ausweis wesentlicher Negativzinsen wurde aus FAQ Rechnungslegung von Banken, 22 Negativzinsen übernommen.

34. Aufgliederung des Personalaufwands: Die Anforderungen wurden unverändert übernommen.

35. Aufgliederung des Sachaufwands: Die Tabelle wurde leicht angepasst. Inskünftig sind folgen-

de Informationen offen zu legen: Raumaufwand, Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik, Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen sowie operational Leasing, Aufwand für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung und Honorare der Prüfgesellschaft(en) für andere Dienstleistungen, welche gesondert ausgewiesen werden müssen (Art. 961a Abs. 2 OR) sowie übriger Sachaufwand. Kantonalbanken haben hier den Betrag der gewinnunabhängigen Abgeltung für die Staatsgarantie anzugeben.

36. Erläuterungen zu wesentlichen Verlusten, ausserordentlichen Erträgen und Aufwänden sowie

zu wesentlichen Auflösungen von stillen Reserven, Reserven für allgemeine Bankrisiken und von freiwerdenden Wertberichtigungen und Rückstellungen: Diese Anforderungen wurden unverändert übernommen.

37. Angabe und Begründung von Aufwertungen von Beteiligungen und Sachanlagen bis höchs-

tens zum Anschaffungswert, sofern nicht bereits in den Erläuterungen zu Ziff. 36 abgedeckt. Die Anforderung wurde unverändert vom bisherigen Rundschreiben übernommen. Sie steht nicht im Zusammenhang mit Art. 670 OR. Auf die Aufwertungsmöglichkeit von immateriellen Werten wurde bewusst verzichtet, da die Bewertung von immateriellen Werten sich als sehr schwierig erweisen kann.

38. Darstellung des Geschäftserfolges getrennt nach In- und Ausland nach dem Betriebsstätten-

prinzip, sofern das Auslandgeschäft der Bank wesentlich ist: Die Schwellenwerte (Bilanzsumme, Anzahl Mitarbeitende) wurden abgeschafft. Diese Anhangsinformation ist gegebenenfalls auch bei der Erstellung der Konzernrechnung zu beachten.

39. Darstellung von laufenden und latenten Steuern und Angabe des Steuersatzes: Die bisheri-

gen Anforderungen wurden weitgehend übernommen und ergänzt mit Bestimmungen von Swiss GAAP FER 31 Ergänzende Fachempfehlung für kotierte Unternehmen, die am 1. Januar 2015 in Kraft tritt.

40. Angaben und Erläuterungen zum Ergebnis je Beteiligungstitel bei kotierten Banken, bei denen

Beteiligungstitel kotiert sind: Die Anforderung ist neu und richtet sich nur an Banken mit kotierten Beteiligungstiteln. Auch diese Angabe orientiert sich an Swiss GAAP FER 31.

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