Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/64: Totalrevision der Bankenverordnung (BankV) · 42 Seiten
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Informationen zum Ausserbilanzgeschäft
28. Aufgliederung sowie Erläuterungen zu den Eventualforderungen und -verpflichtungen: Die
neue Tabelle übernimmt die bereits offen zu legenden Informationen (Kreditsicherungsgarantien, Gewährleistungsgarantien, unwiderrufliche Verpflichtungen und übrige Eventualverpflichtungen). Die Tabelle wird ergänzt durch die Angabe der Eventualforderungen aus steuerlichen Verlustvorträgen und der übrigen Eventualforderungen. Eine Aktivierung der Eventualforderungen aus steuerlichen Verlustvorträgen als latente Steuerforderung ist im Statutarischen Einzelabschluss nicht erlaubt. Eventualverpflichtungen wie auch Eventualforderungen, für die keine verlässliche Schätzung möglich ist, sind nicht in der Tabelle zu berücksichtigen, sondern im Anschluss an diese zu erläutern.
29. Aufgliederung der Verpflichtungskredite: Die bisherigen Informationen werden unverändert of-
fengelegt. Es handelt sich um Verpflichtungen aus aufgeschobenen Zahlungen (soweit sie nicht in der Bilanz zu erfassen sind), Akzeptverpflichtungen und übrige Verpflichtungskredite.
30. Aufgliederung der Treuhandgeschäfte: Wie in Kapitel 4.5.1 erwähnt, müssen Treuhandge-
schäfte nicht mehr am Fuss der Bilanz aufgeführt werden. Die Treuhandgeschäfte sind im Anhang aufzugliedern in Treuhandanlagen bei Drittbanken, Treuhandanlagen bei Konzernbanken und verbundenen Banken, Treuhandkredite, Treuhandgeschäfte aus Securities Lending und Borrowing, welche die Bank in eigenem Namen für Rechnung von Dritten tätigt, sowie andere treuhänderische Geschäfte.
31. Aufgliederung der verwalteten Vermögen und Darstellung ihrer Entwicklung: Die Regeln zur
Bestimmung der Vermögen bleiben unverändert. Die aktuell gültige Tabelle Q Verwaltete Vermögen wurde übernommen und durch eine zweite Tabelle ergänzt, welche die Entwicklung vom Anfangsbestand zum Endbestand aufzeigt. Dies erlaubt insbesondere die Ursachen der Veränderungen der verwalteten Vermögen aufzuzeigen, die nicht auf Neuzuflüsse oder Abflüsse von Kundengeldern zurückzuführen sind (wie beispielsweise Kursentwicklung, Zinsen und Dividenden, Währungsentwicklung).
Informationen zur Erfolgsrechnung
32. Aufgliederung des Erfolges aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option: Zusätzlich
zu den bereits heute offen gelegten Informationen, welche die Aufgliederung nach den Geschäftssparten der Bank verlangen, sind neue Informationen offen zu legen. Die Position Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option ist gemäss dem hauptsächlich zugrundeliegenden Basisinstrument (Underlying) aufzuteilen (Zinsinstrumente, Beteiligungstitel, Devisen, Rohstoffe / Edelmetalle). Zudem sind diejenigen Beträge, die aus der Anwendung der Fair-Value-Option stammen, getrennt nach Finanzinstrumenten in den Aktiven und Finanzinstrumenten in den Verpflichtungen, aufzugliedern.
33. Angabe eines wesentlichen Refinanzierungsertrags in der Position Zins- und Diskontertrag
sowie von wesentlichen Negativzinsen: Banken haben wie bisher die Möglichkeit, Zinsen und Dividenden aus dem Handelsgeschäft nicht in der Position Zins- und Dividendenertrag aus
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