Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/64: Totalrevision der Bankenverordnung (BankV) · 42 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 31Fedlex · Erläuternder Bericht
bis zur Endfälligkeit): Das Agio oder das Disagio bis zum Verfall wird berücksichtigt. Dies führt zu einer Anpassung der Anschaffungskosten (Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten). Der angepasste Anschaffungswert muss mit dem Marktwert verglichen werden. Letzterer muss verwendet werden, sofern er niedriger ist.
Der gewählte Ansatz muss in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen festgehalten werden.
Allfällige Wertanpassungen von Schuldinstrumenten, die zur Veräusserung bestimmt sind, sind je nach Vorzeichen in den Positionen Anderer ordentlicher Aufwand bzw. Anderer ordentlicher Ertrag zu erfassen. Es besteht die Option, die ausfallrisikobedingten und marktrisikobedingten Wertänderungen separat zu verbuchen (siehe Kapitel 5.5.2).
Die Finanzanlagen enthalten auch Beteiligungstitel, eigene physische Edelmetallpositionen sowie aus dem Kreditgeschäft übernommene und zur Veräusserung bestimmte Liegenschaften. Diese Aktiven sind mit Ausnahme der physischen Edelmetallguthaben, die zur Deckung von Verpflichtungen aus Edelmetallkonti dienen, zum Niederstwert zu bewerten. Letztere werden zum Fair Value bewertet.
Die bisherige Behandlung von gehaltenen Wandel- und Optionsanleihen (zum Niederstwert mit der Möglichkeit der getrennten Bewertung) wurde aufgehoben, da es sich grundsätzlich um Strukturierte Produkte handelt (siehe unten).
Als Beteiligungen gelten weiterhin die im Eigentum der Bank befindlichen Beteiligungstitel von Unternehmen, die mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, unabhängig vom stimmberechtigten Anteil. Die Bewertung erfolgt im Statutarischen Einzelabschluss zum Anschaffungswert abzüglich betriebsnotwendiger Wertberichtigungen. Beteiligungen, die einen bedeutenden Einfluss ermöglichen (dieser wird bei einer Beteiligung ab 20 % des stimmberechtigten Kapitals angenommen), sind im Zusätzlichen Einzelabschluss True and Fair View und in der Konzernrechnung nach der Equity-Methode zu bewerten. Im Statutarischen Einzelabschluss True and Fair View sind die Auswirkungen einer theoretischen Anwendung der Equity-Methode im Anhang zur Jahresrechnung offen zu legen.
Das neue Rundschreiben übernimmt FAQ Rechnungslegung von Banken, 20 Umschichtungen zwischen Handelsbeständen und Finanzanlagen, und bestätigt damit die bisherige Praxis, dass Umschichtungen zwischen Handelsbeständen und Finanzanlagen sowie auch Beteiligungen erlaubt sind. Sie haben zum Fair Value im Zeitpunkt des Beschlusses zu erfolgen.
Als Strukturierte Produkte im Sinne des neuen Rundschreibens werden Finanzinstrumente verstanden, die aus mindestens zwei Bestandteilen bestehen: Einem Basisinstrument (Host-Instrument) und einem eingebetteten Derivat, das sich nicht auf eigene Beteiligungstitel bezieht (beispielweise fallen von der Bank ausgegebene Wandelanleihen in eigene Beteiligungstitel nicht unter diese Bestimmungen). Das Rundschreiben geht davon aus, dass ein selbst emittiertes Strukturiertes Produkt mit eigener Schuldverschreibung vorliegt, sofern die Ausgabebedingungen eine vollständige oder teilweise Barrückzahlung vorsehen, ungeachtet dessen, ob diese Barrückzahlung in jedem Fall erfolgt oder durch eine andere Leistung aufgrund einer Option ersetzt wird.
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