Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 64 Seiten
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Erläuternder Bericht Rechtsgrundlagen WEA
Die zivilen Behörden beim Konferenzschutz12 oder beim Schutz kritischer
Infrastruktur nach einer Vorbereitungszeit von zwei Wochen während maximal zwei Wochen mit bis zu 8000 Armeeangehörigen der Miliz unterstützen.
Die Wahrung der Lufthoheit mit verstärktem Luftpolizeidienst mit zwei Wochen
Vorbereitung während Wochen mit Berufsmilitär, zivilem Berufspersonal und Miliz sicherstellen.13
Die Armee kann permanent:
Die spezifischen Kompetenzen eines jeden Verbandes für die Verteidigung
gegen einen militärischen Angriff gemäss seiner Truppengattung in den Wiederholungs- und Weiterbildungskursen trainieren, erhalten und weiterentwickeln. Dazu schult die Armee das Gefecht der verbundenen Waffen mit Einsatzverbänden bis Stufe Kampfgruppe und trägt auch mit den übrigen Verbänden zum Erhalt der Verteidigungskompetenz bei. Nach einer Vorbereitungszeit von Monaten können auch die Verbände, die schwergewichtig die Verteidigungskompetenz erhalten und weiterentwickeln, in einer ausserordentlichen Lage als operative Reserve des Bundes die zivilen Behörden unterstützen.
Die Wahrung der Lufthoheit mit Sensoren und normalem Luftpolizeidienst
sicherstellen – mit Berufsmilitär, zivilem Berufspersonal, Durchdienern und Milizverbänden, die ihren Dienst detachementsweise über das ganze Jahr leisten.
Basisleistungen für Dritte erbringen, als zentralen Beitrag für das Funktionieren
des Sicherheitsverbundes Schweiz. Dies erfolgt mit Berufsmilitär, zivilem Berufspersonal und Milizformationen. Alle Einsatz- und Ausbildungstätigkeiten der Armee erfordern zudem intern erbrachte Basisleistungen, z.B. zur Sicherstellung der Führungsfähigkeit und der Logistik. Diese sind teilweise ausgesprochen personal- und kostenintensiv.
Basisleistungen, welche die Armee für Dritte erbringt, umfassen u.a.:
Einsatz der Luftwaffe für die zivilen Behörden zwecks Lufttransport, Luftauf-
klärung (inkl. Wärmebildkamera) für Suche und Rettung zugunsten der Polizei, des Grenzwachkorps, der REGA und weiterer Bedarfsträger, Aeroradiometrie zugunsten der Nationalen Alarmzentrale und des Bundesamtes für Gesundheit sowie Lufttransportdienst des Bundes zugunsten Bundesrat und Parlament;
Führungsunterstützungsleistungen für zivile Departemente und Kantone (z. B.
Einsatznetz Verteidigung, geschütztes Meldungsvermittlungssystem Vulpus Telematik, Polycom, Informatikleistungen usw.);
Sicherstellung von Betrieb und Sicherheit von Führungsinfrastruktur für den
Bundesrat;
Erstellung und Verbreitung der erkannten Luftlage;
Beschaffung von Nachrichten für die zivilen Behörden wie beispielsweise den
Nachrichtendienst des Bundes;
12 Planbare Einsätze wie World Economic Forum, Frankophoniegipfel usw. Solche Einsätze sind im Dienstleistungsplan in der Regel zwei Jahre im Voraus berücksichtigt.
13 Die Armee erstellt eine mehrjährige Planung der zukünftigen Dienstleistungen. Diese mündet in einen Dienstleistungsplan, der die zwei nächsten Jahre abbildet. Dieser kann, falls notwendig, angepasst werden.