Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 64 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 15Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht Rechtsgrundlagen WEA
Das Leistungsprofil unterscheidet zwischen drei Arten von Leistungen:
Leistungen, die im Rahmen nicht vorhersehbarer Einsätze, d.h. bei überra-
schend eintretenden Ereignissen (z. B. Katastrophen oder Terrorbedrohung), erbracht werden müssen;
Leistungen, die im Rahmen vorhersehbarer Einsätze (z. B. Konferenzschutz wie
anlässlich des World Economic Forum) erbracht werden müssen;
Leistungen, die permanent zu erbringen sind (z. B. Wahrung der Lufthoheit oder
Basisleistungen).
Die Armee kann bei nicht vorhersehbaren Bedrohungen, Gefahren und Ereignissen:
Innerhalb von 24 Stunden mindestens 150 Armeeangehörige (Berufsmilitär und
Miliz) während Wochen zur Katastrophenhilfe einsetzen.
Nach 48 Stunden Vorbereitungszeit den zivilen Behörden rund 500 Armeeange-
hörige (Berufsmilitär, ziviles Berufspersonal und Durchdiener-Bereitschaftsformationen) während maximal 4 Wochen für die Bewältigung besonderer Ereignisse zur Verfügung stellen.
Nach 72 Stunden Vorbereitungszeit den zivilen Behörden bis zu 900 Armeean-
gehörige (Formationen aus gerade stattfindenden Wiederholungskursen und aus den laufenden Schulen11) für maximal vier Wochen zur Bewältigung besonderer Ereignisse, z.B. Katastrophen und Notlagen, zur Verfügung stellen.
Innerhalb von 4 Tagen ein erstes Kontingent von 3000 Armeeangehörigen
(Milizformationen mit hoher Bereitschaft) und nach 8 Tagen zusätzlich ein zweites Kontingent von 3000 Armeeangehörigen während je maximal vier Wochen einsetzen.
I v 3 W M z ( x 20’000 Ar-
meeangehörige) aufbieten und einsetzen, um Leistungen für die zivilen Behörden zu erbringen. Um dies zu ermöglichen, sind weitere 12’000–15’000 A eangehörige nötig, um einsatzspezifische Basisleistungen der Logistik, Führungsunterstützung, Luftwaffe usw. zu erbringen.
Nach einer Vorbereitungszeit von Tagen Humanitäre Hilfeleistungen im Aus-
land (als Teil der Unterstützung der zivilen Behörden) mit bis zu 500 Angehörigen der Armee erbringen.
Die Armee kann bei vorhersehbaren Bedrohungen, Gefahren und Ereignissen nach einer Vorbereitungs- bzw. Planungsphase:
Bis zu 500 Angehörige der Armee auf freiwilliger Basis in der Friedensförde-
rung einsetzen.
11 Nach abgeschlossener allgemeiner Grundausbildung. Zur Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der inneren Sicherheit können nur Armeeangehörige mit abgeschlossener Grundausbildung eingesetzt werden.