Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 64 Seiten
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Erläuternder Bericht Rechtsgrundlagen WEA
Alle Aufgaben bei der Unterstützung der zivilen Behörden können durch Mittel aus und in der Luft unterstützt werden, beispielsweise durch Lufttransport oder Luftaufklärung.
Zur Wahrung schweizerischer Interessen im Ausland können die zivilen Behörden auch dadurch unterstützt werden, dass diplomatische Vertretungen geschützt oder Schweizer Bürger gerettet und in die Schweiz zurückgeführt werden. Einsätze zur Rettung und Rückführung erfolgen in der Regel in Kooperation mit anderen Staaten.
Die Wahrung der Lufthoheit ist eine permanente Bundesaufgabe, die grösstenteils durch die Luftwaffe erbracht wird. Sie umfasst alle Massnahmen, um Verletzungen der Luftverkehrsregeln und die missbräuchliche Benützung des Luftraumes zu verhindern. Dabei geht es in erster Linie darum, die Regeln zur Nutzung des Luftraumes durchzusetzen. Der Bundesrat kann die Benützung des schweizerischen Luftraumes oder das Überfliegen bestimmter Gebiete zeitweise oder dauernd einschränken oder verbieten. Der Bundesrat will so rasch wie möglich eine Bereitschaft der Luftwaffe für Interventionen rund um die Uhr herstellen.8 Entsprechende Massnahmen müssen allerdings in den personellen und finanziellen Gesamtrahmen passen.
3.3 Friedensförderung
In der Friedensförderung muss die Armee – wie schon im Armeebericht 2010 dargelegt – fähig sein, bewaffnete Kontingente9, unbewaffnete Einzelpersonen und Kleindetachemente sowie Spezialisten für die humanitäre Minenräumung, die Reform des Sicherheitssektors sowie der Sicherung/Vernichtung von Kleinwaffen und Munition zu entsenden . Ein Einsatz ist nur auf freiwilliger Basis und nur für Missionen möglich, die von der UNO oder der OSZE mandatiert sind. Diese Kapazität soll qualitativ erhöht werden, insbesondere in den Bereichen Lufttransport, terrestrische Logistik- und Transportleistungen. Ebenso soll sie quantitativ so verstärkt werden, dass bis zu 500 Angehörige der Armee gleichzeitig in der Friedensförderung eingesetzt werden können, statt wie bisher knapp 300. Ein Einsatz kann nicht aus dem Stand erfolgen, die Rekrutierung und Ausbildung der Freiwilligen benötigt einige Monate Zeit.
Das Gros der Beiträge kann durch Angehörige der Miliz erbracht werden. In einigen Tätigkeitsfeldern mit einem hohen Spezialisierungsgrad muss jedoch auf das Berufspersonal des VBS zurückgegriffen werden, wie beispielsweise Helikopter-Piloten und -mechaniker oder Sprengstoffspezialisten. Für den Aufbau der erforderlichen Strukturen und personellen Ressourcen sind bereits Massnahmen eingeleitet worden. Die Personallücken bei den avisierten hochwertigen Beiträgen identifiziert und in der strategischen Personalplanung im Sinne einer Kapazitätserweiterung
8 Gemäss der Motion Hess (09.4081): Erhöhte Bereitschaft für den Luftpolizeidienst auch ausserhalb der normalen Arbeitszeiten.
9 Die Bewaffnung soll die Truppen befähigen, sich selbst zu schützen und ihren Auftrag zu erfüllen. Die Teilnahme an Kampfeinsätzen zur Friedenserzwingung ist ausgeschlossen.