Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 64 Seiten
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Erläuternder Bericht Rechtsgrundlagen WEA
1 Ausgangslage
Die aktuelle Weiterentwicklung der Armee wurde mit dem sicherheitspolitischen Bericht vom 23. Juni 2010 und dem Armeebericht vom 1. Oktober 2010 angestossen. Sie ist aus zwei Gründen notwendig: Einerseits gilt es, vor allem in der Kaderausbildung, in der Bereitschaft und – soweit es die Ressourcen zulassen – auch bei der Ausrüstung Mängel zu beheben, die in der Armee in den vergangenen Jahren deutlich zutage getreten sind. Anderseits geht es darum, das Verhältnis zwischen den für die Sicherheit des Landes notwendigen Leistungen der Armee und den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen nachhaltig zu verbessern.
1.1 Behebung von Mängeln
Reformen bringen es naturgemäss mit sich, dass nach einer gewissen Zeit Korrekturen und Nachjustierungen nötig werden. So wurde die Umsetzung der Armee XXI durch wiederholte finanzielle Kürzungen beeinträchtigt. Mit dem Entwicklungsschritt 2008/2011 der Armee musste das Leistungsprofil der Armee entsprechend angepasst werden. Es bestehen aber weiterhin Defizite im Materialbereich, in der Führungserfahrung der Milizkader und in der Bereitschaft. Diese Schwächen sind – soweit finanzierbar – zu korrigieren, zumal diese Bereiche für die Einsatzfähigkeit der Armee entscheidend sind.
Bei der Ausbildung sollen Milizkader wieder eine stärkere Rolle über
Jeder Armeeangehörige soll wieder eine ganze Rekrutenschule absolvieren, und für beförderte Unteroffiziere, brevetierte Leutnants und angehende Kompaniekommandanten wird wieder das Abverdienen des Grades eingeführt. Die Bereitschaft der Armee soll erhöht werden, damit sie jederzeit und aus dem Stand mit genügenden und geeigneten Kräften auf ausserordentliche Ereignisse reagieren kann. In einer globalisierten, vernetzten, komplexen und damit in vielerlei Hinsicht störungsanfälligen Gesellschaft kann nicht für jede Bedrohung oder Gefahr mit Vorwarnzeiten gerechnet werden. Deshalb müssen Truppen schnell aufgeboten und ausgerüstet werden können.
Die Verbesserungen in der Ausbildung und in der Bereitschaft sind mit bedeutenden finanziellen Anstrengungen verbunden. Die Armee muss darum klare Prioritäten setzen und in anderen Bereichen Verzichtsmassnahmen vorsehen.
1.2 Ressourcen und Leistungen
Der Bundesrat sah im Armeebericht 2010 für die Armee einen Sollbestand von 80‘000 und einen Ausgabenplafond von 4,4 Mrd. Fr. vor.4 Er wies darauf hin, dass bei diesem Ausgabenplafond erhebliche Sparanstrengungen nötig seien, damit die notwendigen Investitionen mittelfristig finanziert werden könnten, und dass sich dies auch auf das Leistungsprofil auswirken würde.5 Der von der Sicherheitspoliti-
4 Die 4,4 Mrd. Fr. beziehen sich auf 2010, in der Folge kommt die Teuerung hinzu.
5 Armeebericht 2010, Kapitel 6.5.