Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 64 Seiten

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Erläuternder Bericht Rechtsgrundlagen WEA

Sie hat folgende drei Aufgaben:

 Verteidigung,

 Unterstützung der zivilen Behörden und

 Friedensförderung.

Einsätze zur Verteidigung dienen dazu, einen militärischen Angriff auf die Schweiz und ihre Bevölkerung abzuhalten oder abzuwehren und bei einer Bedrohung auch die kritischen Infrastrukturen zu schützen. Die Verteidigungsfähigkeit muss immer wieder auf die potenziellen militärischen Bedrohungen ausgerichtet werden, mit denen die Schweiz konfrontiert werden könnte. Es geht nach wie vor darum, Struktur, Ausrüstung und Bewaffnung nicht einfach fortzuschreiben, sondern immer wieder zu überprüfen und anzupassen. Im Lichte der geringen Wahrscheinlichkeit eines zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikts in Mitteleuropa hält es der Bundesrat sicherheitspolitisch für vertretbar und mit Blick auf die Ressourcen für unvermeidlich, die Fähigkeit zur Abwehr eines militärischen Angriffs auf den Erhalt und die Weiterentwicklung der Verteidigungskompetenz – in einigen Schlüsselbereichen mit hoher Qualität, aber im kleinstmöglichen Umfang – zu beschränken.

Bei der Unterstützung der zivilen Behörden geht es um Beiträge der Armee, damit die zivilen Behörden ihre Aufgaben wahrnehmen können. Diese sollen die demokratische Ordnung wie auch Leib und Leben, Bewegungsfreiheit, Lebensqualität, Eigentum und Wohlstand der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten können. Die Armee leistet Beiträge zur Bewältigung ausserordentlicher Lagen sowie im Falle von Ereignissen von nationalem öffentlichem Interesse und unterstützt Sicherheitsorgane, primär der Kantone, bei der Prävention und Abwehr von Bedrohungen der inneren Sicherheit. Diese Unterstützung erfolgt subsidiär, auf Ersuchen und unter Einsatzverantwortung der zivilen Behörden, wenn die zivilen Mittel in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht nicht oder nicht mehr ausreichen. Für den Schutz des Luftraums ist in allen Lagen der Bund verantwortlich: Weil nur die Armee über die dazu geeigneten Mittel verfügt, stellt sie zur Unterstützung der zivilen Behörden die Wahrung der Lufthoheit sicher. In Bezug auf Cyber-Angriffe schützt die Armee ihre eigenen Systeme und trägt zur Bewältigung der Folgen solcher Angriffe bei.

Die Armeeaufgabe Friedensförderung umfasst Beiträge zur Konfliktprävention und Krisenbewältigung im Rahmen von Massnahmen der internationalen Staatengemeinschaft zur Prävention und Bedrohungsminderung, zur Wiederherstellung von Sicherheit und Stabilität sowie zum (Wieder-)Aufbau nachhaltiger rechtsstaatlicher Strukturen. Einsätze der Armee zur Friedensförderung bedürfen eines Mandats der UNO oder der OSZE. Die Teilnahme an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung ist ausgeschlossen, die Teilnahme an Einsätzen zur Friedensförderung freiwillig.

Die wichtigste Entwicklungslinie der Armee besteht darin, sich zu einem gegen vielfältigere Bedrohungen und Gefahren wirksamen Instrument weiterzuentwickeln, entsprechend den Sicherheitsbedürfnissen der modernen Schweiz mit ihren vielen Verwundbarkeiten.