Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 64 Seiten
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Erläuternder Bericht Rechtsgrundlagen WEA
schen Kommission des Ständerates verlangte Zusatzbericht vom 28. März 2011 wies für die nachhaltige Finanzierung einer Armee mit einem Sollbestand v 100’000 Armeeangehörigen einen Bedarf von 5,1 Mrd. Fr. pro Jahr und 6,2 Mrd. Fr. Anschubfinanzierung auf 20 Jahre aus, das heisst einen Gesamtbedarf von 5,4 Mrd. Fr. pro Jahr. Die Eidgenössischen Räte sprachen sich schliesslich für einen Sollbestand von 100'000 und einen Ausgabenplafond von 5 Mrd. Fr. ab 2014 aus, einschliesslich der Beschaffung eines Tiger-Teilersatzes, der Schliessung von Ausrüstungslücken sowie der Deckung des Nachholbedarfs bei der Instandstellung von Immobilien.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Armee mit einem Ausgabenplafond von 4,7 Mrd. Fr. ab 2015 (inkl. Beschaffung und Betrieb des Tiger-Teilersatzes) ihren Auftrag erfüllen kann. Das Unterschreiten der Planungsvorgaben des Parlaments ist insbesondere deshalb möglich, weil gegenüber früheren Annahmen die Beschaffung des Tiger-Teilersatzes rund eine Milliarde Franken weniger kostet und später erfolgt. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass die Armee intensive und anhaltende Sparanstrengungen unternehmen muss, um mit 4,7 Mrd. Fr. ihre Betriebsausgaben zu decken, eine vertretbare Investitionsquote zu erreichen und den gebotenen Beitrag zur Sicherheit des Landes und seiner Bevölkerung zu erbringen. Einschränkungen bei den Ressourcen wirken sich auf das Leistungsprofil aus; die entsprechenden Konsequenzen werden in der vorliegenden Botschaft aufgezeigt.
1.3 Zeithorizont bis 2020
Die Weiterentwicklung der Armee ist ein ständiger Prozess. Aus planerischen und arbeitstechnischen Gründen sollen hier aber zwei Zeithorizonte unterschieden werden, jener bis 2020 und jener nach 2020.
Die von der Armee zu erbringenden Leistungen müssen den Sicherheitsbedürfnissen der Schweiz entsprechen – also auf die Bedrohungen und Gefahren ausgerichtet sein und die Verletzlichkeiten von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft berücksichtigen – und mit den verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen in Einklang gebracht werden. In neuen, asymmetrischen Konflikten wird weniger auf das militärische Potential eines Staates gezielt als vielmehr direkt auf das Funktionieren von Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Zudem wird der Überraschungseffekt genutzt, um mit dem Herbeiführen von unerwarteten Ereignissen und Situationen eine paralysierende Wirkung auf die Gesellschaft zu erzielen. Die Armee steht damit vor der Herausforderung, innerhalb des gegebenen finanziellen Rahmens in möglichst kurzer Zeit überzeugende Antworten auf Bedrohungsszenarien zu entwerfen, die nicht herkömmlichen sicherheitspolitischen Denkmustern entsprechen. Dazu muss die Armee zumindest in Teilen aus dem Stand eingesetzt werden können. Sie muss rasch, flexibel und multifunktional Sicherheit schaffen können. Die kleinere Anzahl verfügbarer Verbände als Folge der Verringerung des Armeebestandes und die Notwendigkeit, die zivilen Behörden bei überraschend eintretenden Ereignissen rasch zu unterstützen, erfordern eine Überarbeitung des Systems der abgestuften Bereitschaft. Eine hohe Reaktionsfähigkeit erfordert auch Verbesserungen in Ausbildung und Ausrüstung.
Die Umsetzung der auf den folgenden Seiten erläuterten Massnahmen soll zwischen 2016 und 2020 erfolgen. Durch eine schrittweise Umsetzung soll sichergestellt