Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 64 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 10Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht Rechtsgrundlagen WEA

3 Doktrin

Die Doktrin beschreibt, wie die Armee ihre Aufgabe grundsätzlich, d.h. unabhängig von einer konkreten Situation, angeht. Sie ist eine wesentliche Rahmenbedingung insbesondere für die Organisation der Armee, für ihre Ausrüstung und Bewaffnung und für die Infrastruktur. Sie ist zudem Ausgangspunkt für die Entwicklung taktischer Einsatzverfahren und der Gefechtstechnik. In der Ausbildung sorgt die Doktrin für eine gewisse Standardisierung des Denkens, ohne den Handlungsspielraum zu sehr einzuschränken.

3.1 Verteidigung

Im Bereich Verteidigung beschränkt sich die Armee auf den Erhalt der Verteidigungskompetenz ("savoir faire"); dies entspricht den seit zehn Jahren geltenden sicherheitspolitischen Vorgaben. Wenn sich eine konkrete Bedrohung abzeichnet, soll die Bereitschaft zur Abwehr eines militärischen Angriffs rasch erhöht werden.6

Um die zu erhaltenden Fähigkeiten zu bestimmen, ist es nötig, Vorstellungen über die eigene Kampfführung im Falle eines bewaffneten Konflikts zu entwickeln. Dies ist heute nur sehr abstrakt möglich. Die technologischen Entwicklungen der nächsten Jahre und Erfahrungen aus bewaffneten Konflikten können neue Fähigkeiten und Einsatzverfahren wichtig erscheinen und bestehende obsolet werden lassen. An diese Weiterentwicklung muss sich auch die Schweizer Armee flexibel anpassen, quantitativ und qualitativ. Internationale Trends in der Entwicklung der Streitkräfte, der Militärtechnologie und der Austragung bewaffneter Konflikte müssen unabhängig von den gegenwärtig verfügbaren Ressourcen laufend verfolgt werden, da sie die Grundlage für die periodische Überprüfung der eigenen Planungsannahmen sind. Davon abgeleitet müssen auch die Verteidigungsfähigkeit und -kompetenz immer wieder neu beurteilt werden.

Schon lange bevor es zu Kampfhandlungen käme, würde es darum gehen, einen potenziellen Gegner durch eine Demonstration der eigenen Kampffähigkeit und Kampfbereitschaft von einem Angriff abzuhalten. Sollte die Schweiz trotzdem angegriffen werden, bestünde das Ziel darin, möglichst viele eigene Mittel einem gegnerischen Luftschlag zu entziehen, die gegnerischen Luftkriegsmittel zu reduzieren und die Bodenkräfte des Gegners unter Ausnutzung des Geländes durch eine Kombination von offensiven und defensiven Aktionen abzunutzen bzw. zu schlagen. Voraussetzung für den erfolgreichen Einsatz der eigenen Mittel ist der Schutz vor Cyber-Attacken bereits lange vor einem militärischen Angriff.

Welche Fähigkeiten zur Abwehr eines militärischen Angriffs erforderlich sind, muss immer wieder neu beurteilt werden. Bislang ist die Fähigkeit, das Gefecht der verbundenen Waffen zu führen, eine angemessene Antwort. Die Rolle der traditionellen schweren Mittel der Armee wird allerdings in dem Mass relativiert, in dem die

6 Diese Beschränkung hat ihren primären Grund im haushälterischen Umgang mit Ressourcen. Eine ständige Bereitschaft zur Abwehr eines militärischen Angriffs würde einen massiv grösseren Aufwand erfordern. Ein zweiter Grund für die Beschränkung auf die Verteidigungskompetenz liegt darin, dass damit die kontinuierliche Anpassung an sich verändernde militärische Bedrohungen leichter fällt.