Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 64 Seiten

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Erläuternder Bericht Rechtsgrundlagen WEA

Vielfalt von Möglichkeiten zunimmt, das Funktionieren von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, aber auch die Sicherheit des Territoriums und des Luftraums empfindlich zu stören, z. B. durch Cyber-Angriffe oder Angriffe mit Drohnen. Das wird zu beachten sein, wenn die heute vorhandenen terrestrischen Hauptwaffensysteme wie Panzerhaubitzen und Kampfpanzer das Ende ihrer Einsatzdauer erreichen. Es ist möglich, dass solche Systeme dann nicht mehr effizient sein werden, z.B. wenn andere Systeme entwickelt worden sind und angesichts der dann aktuellen Bedrohungen eine bessere Wirkung versprechen. Die technische Entwicklung scheint darauf hinzudeuten: Verglichen mit anderen Systemen wird international wenig in die Weiterentwicklung der schweren terrestrischen Waffensysteme (vor allem Panzerhaubitzen und Kampfpanzer) investiert. Für die unmittelbare Zukunft der Schweizer Armee heisst dies, dass bei Investitionen in solche Systeme grosse Zurückhaltung geboten ist. Solche Anpassungen waren schon immer nötig; Beharrung auf dem Bisherigen zeitigte in der Vergangenheit militärisch oft katastrophale Folgen.7

3.2 Unterstützung der zivilen Behörden

Die Unterstützung der zivilen Behörden wird auf absehbare Zeit hinaus im Zentrum der von der Armee zu erbringenden Leistungen stehen. Die Möglichkeit, dass Ereignisse wie etwa grosse Naturkatastrophen, Terroranschläge oder Cyber-Angriffe überraschend und ohne Vorwarnzeit eintreten, zwingt die Armee dazu, die Leistungen sehr schnell zu erbringen. Einsätze der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden ebenso wie solche zum Schutz der Bevölkerung und der kritischen Infrastrukturen erfolgen immer subsidiär, d.h. wenn die zivilen Behörden in personeller, materieller und zeitlicher Hinsicht nicht in der Lage sind, die anstehenden Aufgaben zu bewältigen, auf Ersuchen der zivilen Behörden und unter deren Einsatzverantwortung. Bei der Bewältigung von Katastrophen, Notlagen und bei der Erfüllung von anderen Aufgaben nationaler Bedeutung sowie zur Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit kann die Armee die zivilen Behörden mit einer breiten Palette von Unterstützungseinsätzen entlasten:

Militärische Katastrophenhilfe wird primär im Inland geleistet. Im Ausland kann die Armee Beiträge zu humanitärer Hilfe leisten; Einsätze im grenznahen Ausland erfolgen im Rahmen bilateraler Staatsverträge. Hauptträger militärischer Katastrophenhilfe sind die Rettungs-, Genie- und Sanitätstruppen.

Sicherungseinsätze der Armee dienen dazu, das Sicherheitsdispositiv der zivilen Mittel von Kantonen und Bund insbesondere beim Schutz kritischer Infrastrukturen zu verstärken und Belastungsspitzen zu bewältigen. Für Sicherungseinsätze eignen sich in erster Linie Infanterieverbände und Militärpolizeiformationen. Je nach Bedrohung und Unterstützungsbedarf der zivilen Behörden kann es nötig sein, auch mechanisierte Kräfte zum Einsatz zu bringen.

7 Bekannte Beispiele dafür sind die Maginot-Linie Frankreichs im Zweiten Weltkrieg oder das Beibehalten von Kavallerie nach der Erfindung des Maschinengewehrs oder nachdem Kampfpanzer in Massen eingesetzt wurden.