Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/73: 11.457 Pa.Iv. «Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen» · 23 Seiten
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4.13 Zusammenfassung der wichtigsten Änderungsvorschläge
In der folgenden Tabelle werden die wichtigsten Änderungsvorschläge der Vernehmlassungsteilnehmenden aufgeführt:
Vorgeschlagene Änderungen durch
Streichung der Bestimmungen über die Unterstellung GE,
der Personen unter die AHV (Abs. 6 Ziff. 2 und Abs. 7
FER,
Ziff. 1)
Integration Handicap/DOK,
PatronFonds,
SKPE,
Inter-pension,
Towers Watson, Avadis Vorsorge,
11 Wohlfahrtsfonds
Im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung SSK,
(Abs. 7 Ziff. 10) wird die Ergänzung von Abs. 8 um eine
FDK,
Ziff. 1bis mit einer mit dem Vorsorgezweck und der
Umsetzung der Grundsätze der Angemessenheit, der AG, BE, FR, LU, SG, TI, VD, ZH Kollektivität und der Gleichbehandlung verbundenen
Definition von patronalen Wohlfahrtsfonds
vorgeschlagen:
«Patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen
a. erbringen Leistungen an Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner der
Stifterfirma oder – im Falle deren Ablebens – den
überlebenden Ehegatten bzw. eingetragene
Partnerinnen und Partner oder wirtschaftlich vom
Verstorbenen abhängige Personen bei Alter, Tod,
Invalidität oder in Notlagen, die den Begünstigten
die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in
angemessener Weise erlauben,
b. stellen sicher, dass der Grundsatz der
Angemessenheit auch unter Berücksichtigung ihrer
Leistungen eingehalten wird und
c. beachten den Gleichbehandlungsgrundsatz für alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der
Stifterfirma.»
Streichung von Abs. 7 Ziff. 10 über die steuerliche SPS
Behandlung der patronalen Wohlfahrtsfonds
Aufnahme von Art. 65a Abs. 1 und 5 und Art. 65 Abs. 3 SPS,
BVG über die Transparenz und die Konferenz der kantonalen BVG-Rechnungslegungsstandards Swiss GAAP FER 26 in und Stiftungsaufsichtsbehörden, den Katalog von Abs. 7 ZH,
KV Schweiz,
SGB, PK-Netz 2. Säule,
Travail.Suisse,
IZS