Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/73: 11.457 Pa.Iv. «Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen» · 23 Seiten

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Aufnahme von Art. 71 Abs. 1 BVG über die Konferenz der kantonalen BVG-Vermögensverwaltung in den Katalog von Abs. 7 und und Stiftungsaufsichtsbehörden, Streichung von Abs. 8 Ziff.1

ZH, VS, IZS

Abs. 7 Ziff. 6: «Totalliquidation» durch LU, ZG, ZH

«Gesamtliquidation» ersetzen

Abs. 8 Ziff. 2 (Teilliquidation): «auf Antrag des Konferenz der kantonalen BVG-Stiftungsrats» streichen und Stiftungsaufsichtsbehörden,

LU, SO, ZG, IZS

Abs. 7: «Patronaler Wohlfahrtsfonds mit ASIP,

Ermessensleistungen» durch «Wohlfahrtsfonds mit

Konferenz der kantonalen BVG-Ermessensleistungen» ersetzen

und Stiftungsaufsichtsbehörden,

LU, SO, ZG, ZH, IZS

Bei den Aufgaben der Revisionsstelle (Abs. 7 Ziff. 4) ZH

Einfügung von Buchstabe f von Art. 52c Abs. 1

(Prüfung durch die Revisionsstelle, ob die vom Gesetz

verlangten Angaben und Meldungen an die

Aufsichtsbehörde gemacht wurden) in Verbindung mit

Art. 51b BVG (Integrität und Loyalität der

Verantwortlichen) und Art. 48g Abs. 2 BVV 2 (Pflicht,

der Aufsichtsbehörde personelle Wechsel im obersten

Organ zu melden)

Aufnahme von Art. 52a bis 52e BVG in den Katalog Konferenz der kantonalen BVGvon Abs. 7, damit auch der Experte einbezogen ist und Stiftungsaufsichtsbehörden, (nebst den Art. 52a, 52b, 52c Abs. 1 Bst. a bis d und g,

IZS

Abs. 2 und 3 über die Revisionsstelle)

Aufnahme von Art. 65 Abs. 1 BVG und Art. 65b in den Konferenz der kantonalen BVG-Katalog von Abs. 7 und Stiftungsaufsichtsbehörden,

IZS, SO

Streichung von Art. 64c über die Kosten der Konferenz der kantonalen BVG-Oberaufsichtskommission in Abs. 7 Ziff. 7 und Stiftungsaufsichtsbehörden,

AG, LU, SO, ZG