Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/83: Anpassung der Zuteilung von Zollkontingentsanteilen für Fleisch und Ausdehnung der Entsorgungsbeiträge auf Equiden und Geflügel · 8 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht

Schlachtviehverordnung Anhörung

Gesuch für Kontingentsanteile „nach der Zahl der geschlachteten Tiere“ stellen

Kontingentsanteilsberechtigt sind die Schlachtbetriebe. Sie können ihre Zahl geschlachteter Tiere ganz oder teilweise an Tierhalter und Tierhalterinnen nach Art. 11a der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung (LBV, SR 910.91) sowie an Viehhandelsunternehmen, Schlachtbetriebe, Fleischverarbeitungs- und Fleischhandelsbetriebe nach Art. 6 Bst. o Ziffer 1 und 3 der Tierseuchenverordnung zuweisen. Als Gesuchstellerin können damit die erwähnten natürlichen und juristischen Personen auftreten, die eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) nach Art. 1 AEV und eine TVD-Nummer nach Art. 2 Bst. e der Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank vom 26. Oktober 2011 (TVD-Verordnung, SR 916.404.1) besitzen. Eine GEB-Nummer kann auf

www.import.blw.admin.ch beantragt werden. Die TVD-Nummer ist bei den kantonalen Koordinationsstellen für den Adressenabgleich erhältlich. Eine Liste dieser Stellen ist auf www.agate.ch unter den Informationen zur TVD zu finden.

Das Gesuch für Kontingentsanteile können Berechtigte in ihrem eigenen Agate-Account

(www.agate.ch) in der TVD stellen. Dieses persönliche Internet-Formular ist die einzige Möglichkeit, das Gesuch zu stellen. Gesuche gelten je Tiergattung und bis auf Widerruf. Sie müssen also nicht jedes Mal erneuert werden, wenn eine neue Bemessungsperiode beginnt, sondern verlängern sich automatisch.

Im Gesuch muss die Gesuchstellerin ihre GEB-Nummer und ihre TVD-Nummer angeben. Bei Bedarf kann auch die GEB-Nummer der Importorganisation hinterlegt werden, die das Fleisch effektiv importieren wird. Dies zählt als Meldung einer Vereinbarung zur Ausnützung von Kontingentsanteilen nach Art. 14 AEV.

Abbildung 1 Gesuch stellen für Kontingentsanteile „nach der Zahl der geschlachteten Tiere“