Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/83: Anpassung der Zuteilung von Zollkontingentsanteilen für Fleisch und Ausdehnung der Entsorgungsbeiträge auf Equiden und Geflügel · 8 Seiten

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Schlachtviehverordnung Anhörung Für die technische Umsetzung auf Seiten des Bundes für die Zuteilung der Kontingentsanteile nach der Zahl der geschlachteten Tiere (Anpassung der EDV des Bundes ohne die technischen Anpassungen in der Tierverkehrsdatenbank) wird mit einmaligen, zusätzlichen EDV-Kosten von rund 150‘000 Franken gerechnet.

Ab dem 1. Juli 2014 entfällt die Entschädigung des Bundes an die Auftragnehmerin der Vollzugsaufgaben nach Art.26 SV für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von jährlich rund 280 Kälbermärkten. Dadurch wird der Bundeshaushalt um jährlich mindestens 200‘000 Franken entlastet.

1.4.2 Kantone

Neuerfassung der Fleischverarbeitungs- und Fleischhandelsbetriebe in die Tierverkehrsdatenbank.

1.4.3 Volkswirtschaft

Keine.

1.5 Kompatibilität mit dem internationalen Recht

Die Änderungen tangieren das internationale Recht nicht.

1.6 Inkrafttreten

Die Änderungen sollen am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Ausgenommen davon sind die

Änderungen von Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben e und f, 6 Absatz 1 erster Satz und 22 Absatz 1, welche erst am 1. Juli 2014 in Kraft treten.

1.7 Rechtliche Grundlagen

bis

Die Änderungen ergeben sich gestützt auf den neuen Artikel 48 Absatz 2 im Landwirtschaftsgesetz (LwG; SR 910.1).