Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/88: Änderung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteuergesetz; TStG) · 17 Seiten
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Ergebnisbericht über die Vernehmlassung
3. Auswertungskonzept
Die eingegangen Stellungnahmen werden nachfolgend nicht einzeln dargestellt. Vielmehr wird die grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmer und deren Änderungsvorschläge aufgezeigt. Für Einzelheiten sei auf die Stellungnahmen verwiesen. Sie können bei der Oberzolldirektion (OZD) eingesehen werden.
4. Zusammenstellung der Vernehmlassungseingaben
4.1 Allgemeine Haltung zur Vorlage
Die Vorlage wird von einer grossen Mehrheit der Konsultierten begrüsst. 73 Adressaten sprechen sich für die Neuregelung aus. 11 Stellungnehmende lehnen die beantragte Erhöhungskompetenz ab, 1 Konsultierter kann der Vorlage nur unter Vorbehalt zustimmen und 3 Adressaten verzichten auf eine Stellungnahme (Details siehe Ziffer 4.2.1).
Die Mehrheit der Befürworter argumentiert dahingehend, dass der Bundesrat seit Jahren eine ausgewogene Tabaksteuerpolitk der „kleinen Schritte“ betreibt und diese auch weiterverfolgen soll, um die schweizerische Tabaksteuerbelastung in moderaten Schritten der EU-Mindestbelastung anzunähern und dem Bund mit Tabaksteuererhöhungen Mehreinnahmen für die Finanzierung des Bundesbeitrages an die Alters-, Hinterlassenen und Invalidenversicherung sowie an die Ergänzungsleistungen zu verschaffen. Zudem sind die angestrebten Anpassungen im Sinne einer effizienten und effektiven Tabakprävention sinnvoll. Als Befürworter der Vorlage treten vorwiegend die grosse Mehrheit der Kantone, die Organisationen aus dem Bereich der Gesundheitsprävention, die Tabakindustrie und der Tabakhandel ein.
Gegen die Vorlage sprechen sich die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien CVP, FDP und SVP sowie Organisationen und Interessierte aus dem Bereich Handel und Gewerbe aus. Als Hauptablehnungsgründe werden die im Vergleich zum benachbarten Ausland hohen Tabakpreise und die damit verbundene Gefahr, Schmuggel und Einkaufstourismus im grenznahen Gebiet zu fördern, sowie reine fiskal- und nicht gesundheitspolitische Ziele zu verfolgen, angeführt.
Einig sind sich die Konsultierten darin, dass der Zollverwaltung die notwendige Flexibilität beim Vollzug des Tabaksteuergesetzes gewährt werden soll, damit die Aufgaben dort erledigt werden können, wo es am sinnvollsten erscheint.
4.2 Stellungnahmen zu den Fragen in der Übersicht
Die nachfolgenden Kapitel beziehen sich auf die anlässlich der Vernehmlassung gestellten Fragen, welche jeweils zitiert werden.
4.2.1 Frage 1
Sind Sie einverstanden, dass die Kompetenz des Bundesrates zur Erhöhung der Steuer erneuert wird: (Art. 11 Abs. 2 Bst. a und c) auf Zigaretten? JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen auf Feinschnitttabak? JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen