Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/88: Änderung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteuergesetz; TStG) · 17 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht über die Vernehmlassung

1. Ausgangslage

Der Bundesrat verfolgt seit Jahren das Ziel, die schweizerische Tabaksteuerbelastung dem EU-Mindestniveau anzunähern und dem Bund mit Tabaksteuererhöhungen Mehreinnahmen zu verschaffen. Die Einnahmen aus der Tabaksteuer werden zweckgebunden für die Finanzierung des Bundesbeitrags an die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie an die Ergänzungsleistungen eingesetzt.

Die Kompetenz des Bundesrates zur Erhöhung der Tabaksteuer auf Zigaretten wurde mit der letzten Erhöhung am 1. April 2013 (Steuererhöhung von Fr. 0.10 je Schachtel) vollständig ausgeschöpft. Der Preis der meistverkauften Preisklasse betrug per 1. April 2013 Fr. 8.20 je Schachtel Zigaretten. Der Bundesrat soll aber die Kompetenz erhalten, die Tabaksteuer auch inskünftig weiter anheben zu können. Um einen Umstieg auf Feinschnitttabak zum Selbstdrehen zu verhindern, soll die Steuer zukünftig etwa in gleichem Masse wie bei den Zigaretten erhöht werden.

Gleichzeitig soll der Zollverwaltung die notwendige Flexibilität beim Vollzug des Tabaksteuergesetzes gewährt werden, damit die Aufgaben dort erledigt werden können, wo es am sinnvollsten erscheint. Wenn nicht zwingend die Oberzolldirektion tätig werden muss, soll die Zollverwaltung selber die intern zuständige Stelle für den Vollzug bestimmen können.

2. Durchführung der Vernehmlassung

Am 21. August 2013 hat der Bundesrat das EFD ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Tabaksteuergesetzes zu eröffnen.

Die Vernehmlassung wurde vom 21. August bis 21. November 2013 durchgeführt. Dazu wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, sowie weitere Verbände und Institutionen eingeladen (Total 69).

An der Vernehmlassung beteiligten sich 23 Kantone, 1 Kantonskonferenz, 4 Parteien, 1 gesamtschweizerischer Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft, 34 Organisationen aus dem Bereich Gesundheit, 8 Organisationen und Interessierte aus dem Bereich Tabakindustrie und Tabakhandel sowie 14 übrige Organisationen und Interessierte. Von den eingegangenen 88 Schreiben beinhalten 71 konkrete Äusserungen zur Vorlage.

Die Vernehmlassungsteilnehmer sind aus dem Anhang ersichtlich.