Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/88: Änderung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteuergesetz; TStG) · 17 Seiten
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Ergebnisbericht über die Vernehmlassung
auf Zigaretten wesentlich leichter. Vergleichbare hohe Preise verhindern auch den Umstieg auf andere Produkte bei Rauchenden.
− AG, AR, SH, SO, SP, SZ, VD, ZH, GDK, acsi, AT, BEGES, CIPRETF, CIPRETG,
CIPRETV, CIPRETW, CVS, EKTP, FSP, IMSP, KHM, KLCH, KLZG, KLZH, LJC, LLAG, LLBE, LLCH, LLSO, LNCC, LPV, MFE, PHS, SCH, SGPP, SHS, SKS, VLZH, ZRF betonen, dass hohe Tabaksteuern nachweislich eine wirksame und kostengünstige Präventionsmassnahme darstellen, insbesondere bei den Jugendlichen.
− LU vertritt die Meinung, dass die Vorlage zu unterstützen sei, die Gesundheitsförderung
junger Menschen jedoch in erster Linie durch Aufklärung zu erfolgen habe.
− CH-TH will sich für eine sinnvolle Präventionspolitk einsetzen. Die Konsumenten müssen
sich den anerkannten Gefahren des Tabaks bewusst sein und einen verantwortungsvollen Umgang damit finden. Der Raucher soll den Tabak als Genussmittel verwenden.
Demzufolge sind Missbräuche zu bekämpfen, insbesondere rauchende Jugendliche,
Passivrauchen und starke Tabaksucht. Die Tabaksteuerpolitik als Mittel der Prävention sei allerdings schlecht geeignet. Durch Steuern künstlich verteuerte Tabakprodukte werden dem komplexen Problem nicht gerecht und würden zu unerwünschten Resultaten führen.
− Aus Sicht der GDK ist es wichtig, die Tabakpräventionsprogramme als zentrale Pfeiler
langfristig zu sichern und diese in der Verordnung über den Tabakpräventionsfonds (TPFV; SR 641.316) zukünftig explizit zu erwähnen.
− BE, GE, acsi, AT, BEGES, CIPRETF, CIPRETG, CIPRETV, CIPRETW, CVS, EKTP,
FSP, IMSP, KHM, KLCH, KLZG, KLZH, LJC, LLAG, LLBE, LLCH, LLSO, LNCC, LPV, MFE, PHS, SCH, SGPP, SHS, SKS, VLZH, ZRF schlagen vor, die Erhöhungskompetenz auf 100 Prozent anzuheben, damit Preiserhöhungen von jeweils mindestens 10 Prozent des Verkaufspreises möglich seien. Solche Erhöhungsschritte seien gemäss einer Analyse der Weltbank für einen nachweislichen Rückgang des Tabakkonsums sinnvoll.
− AR ist der Meinung, dass die Erhöhungskompetenz zuerst bei 50 Prozent festzulegen und
in der Folge eine Lagerbeurteilung vorzunehmen sei. Sollten die Preiserhöhungen nicht präventiv wirken, wären weitere Massnahmen zu prüfen.
− BAT, es, JTI, PM, PMSA und SC wünschen, dass die Steuererhöhungskompetenz für Zi-
garetten derjenigen der letzten Kompetenzerhöhung betragsmässig und nicht prozentual entsprechen solle. Sie unterstützen daher eine neue Kompetenz von 50% für Zigaretten. Zudem begrüsst BAT eine Besteuerung für Feinschnitttabak von 2/3 im Verhältnis zur Zigarettenbesteuerung, auf Basis des spezifischen Elements, und JTI eine Besteuerung des Feinschnitttabaks von 67% bis 100% auf der Mindeststeuer für Zigaretten.
BAT schlägt folgenden Wortlaut für Artikel 11 TStG vor:
2adie gestützt auf die Änderung vom 14. November 2012 dieses Gesetzes am 1. April 2013 geltenden Steuersätze für Zigaretten um höchstens 50 Prozent (entspricht) CHF
1.70/Pack) erhöhen;
2cdie gestützt auf die Änderung vom 14. November 2012 dieses Gesetzes am 1. April 2013 geltenden spezifischen Steuersätze für Feinschnitttabake werden innerhalb des benötigten Zeitraumes zur Ausschöpfung des Kompetenzrahmens gemäss im Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a auf 67% der dann geltenden spezifischen Tabaksteuer für Zigaretten erhöht, Erhöhungen finden zeitgleich mit Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a statt;
− SOTA weist darauf hin, dass eine Kompetenzerhöhung von 50% genügend sei. Damit
können übermässige Schwankungen beim Zigarettenverkauf vermieden werden. Denn