Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/88: Änderung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteuergesetz; TStG) · 17 Seiten
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Ergebnisbericht über die Vernehmlassung
bei einem markanten Verkaufsrückgang würde der Beitrag an die SOTA zurückgehen, was zur Folge hätte, dass die Inlandtabakanbauer nicht mehr in gewünschtem Umfang unterstützt werden könnten.
− CH-TH, SRF und VSIG unterstreichen, dass die Kompetenzerhöhung kein Quasi-Blanko-
Check an den Bundesrat sein dürfe und dass das Parlament ein Mitspracherecht haben müsse. Die Tabaksteuer mit fiskalischem Hintergrund (AHV) dürfe nicht nach Gutdünken des Bundesrats einmal für fiskalische und ein anderes Mal für gesundheitspolitische Zwecke und Interessen eingesetzt werden. Zudem hält SRF fest, dass künstlich überhöhte Preise aus Konsumentensicht als unsozial angesehen werden müssen.
− SP sieht erst Handlungsbedarf an Steuererhöhungen, sofern die umliegenden Staaten die
zum Teil deutlich tieferen Zigarettenpreise anheben. In diesem Fall müssten die Mehreinnahmen zu einem höheren Bundesbeitrag für die AHV führen. In der Vergangenheit haben die höheren Einnahmen zu einem entsprechend tieferen Beitrag aus den allgemeinen Bundesmitteln geführt. Sie schlägt deshalb folgenden ergänzenden Wortlaut für Artikel 11 TStG vor:
4Mehreinnahmen der Tabaksteuer werden direkt für eine Erhöhung des Beitrages des Bundes an die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie an die Ergänzungsleistungen verwendet.
− CIPRETG und EKTP schlagen vor, in Bezug auf eine wirksame Tabakprävention den
Wortlaut von Artikel 11 TStG mit zwei zusätzlichen Absätzen wie folgt zu ergänzen:
2bisDer Steuersatz auf Zigaretten und Feinschnitttabak beträgt mindestens 60% des Detailverkaufspreises .
2terJede Erhöhung der Tabaksteuer auf Zigaretten und Feinschnitttabak hat eine Erhöhung des Detailverkaufspreises von mindestens 10% zu bewirken.
Zudem ist Absatz 2 von Artikel 11 TStG dahingehend zu ergänzen, dass ein Ziel der Besteuerung von Tabak eine wirksame Prävention gegen den gesundheitsschädigenden Tabakkonsum sei.
− JU und ST weisen darauf hin, dass der Tabakanbau eine lange Tradition im Jura bzw. in
der Schweiz habe und dieser für viele – vom Hersteller der Gerätschaften über die Tabakanbauer bis hin zu den Tabak verarbeitenden Betrieben – eine wichtige Einnahmequelle darstelle. Rund 4 Prozent des gesamten in der Schweiz verarbeiteten Tabaks stamme aus dem Inlandanbau. Es sei daher wichtig, dass die Rahmenbedingungen für den heimischen Tabak mit dem des ausländischen kohärent sei.
− JU zeigt auf, dass der Kanton demnächst seinen kantonalen Suchtplan und zum anderen
sein Tabakprogramm veröffentlichen werde. Letzteres sei zu 50 Prozent durch den Kanton und zu 50 Prozent durch den Tabakpräventionsfonds des BAG finanziert. Die Erhöhung der Tabaksteuer stärke die Bemühungen und gebe ein positives Signal zu Gunsten der Prävention und der Gesundheitsförderung. Zudem sichere sie die Existenz der Programme auf lange Zeit.
− TI gibt zu bedenken, dass sich Werbung von e-Zigaretten im Kanton rasend schnell ver-
breite. Die e-Zigarette werde dabei als unbedenklich angepriesen. Dabei mache die Einfuhr von nikotinhaltigen Kartuschen zum persönlichen Gebrauch das Ganze nicht einfacher. Die Werbung verleite die Leute zum Rauchen und diejenigen welche bereits rauchen, damit nicht aufzuhören, analog den Light-Zigaretten in den 90er-Jahren.