Vorlage BB

Vernehmlassung 2013/90: Protokoll III zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) vom 21. Juni 1999 auf Kroatien · 20 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 7Fedlex · Vorlage

Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der

Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft

sowie ihren Mitgliedstaaten auf Kroatien

3Der Bundesrat passt die Verweise auf die in den Absätzen 1 und 2 aufgeführten Rechtsakte der Europäischen Union jeweils an, wenn eine Anpassung des Anhangs II des Freizügigkeitsabkommens und der Anlage 2 zu Anhang K des EFTA-Übereinkommens beschlossen wurde.

4 Soweit die Ausdrücke «Mitgliedstaaten der Europäischen Union», «Mitgliedstaa-

ten der Europäischen Gemeinschaft», «Staaten der Europäischen Union» und «Staaten der Europäischen Gemeinschaft» im vorliegenden Gesetz verwendet werden, bezeichnen sie die Staaten, für die das in Absatz 1 genannte Abkommen gilt.

37

4. Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-,

Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Art. 89a

1 In Bezug auf Personen, für die die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit der

Schweiz oder eines oder mehrerer EU-Mitgliedstaaten gelten oder galten, und die Staatsangehörige der Schweiz oder eines EU-Mitgliedstaates sind, ebenso wie für Flüchtlinge oder Staatenlose mit Wohnort in der Schweiz oder einem EU-Mitgliedstaat, sowie für die Familienangehörigen und Hinterlassenen dieser Perso-

38

nen, sind die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 , die Verordnung (EG) Nr.

3940

987/2009 , die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und die Verordnung (EWG) Nr.

41

574/72 in der für die Schweiz verbindlichen Fassung von Anhang II, Abschnitt A,

37

38Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, SR 0.831.109.268.1

39

Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, SR 0.831.109.268.11.

40

Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern; in der jeweils gültigen Fassung des Freizügigkeitsabkommens (SR 0.831.109.268.1) bzw. des revidierten EFTA-Übereinkommens.

41

Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern; in der jeweils gültigen Fassung des Freizügigkeitsabkommens (SR 0.831.109.268.11) bzw. des revidierten EFTA-Übereinkommens.