Vorlage BB

Vernehmlassung 2013/90: Protokoll III zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) vom 21. Juni 1999 auf Kroatien · 20 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 6Fedlex · Vorlage

Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der

Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft

sowie ihren Mitgliedstaaten auf Kroatien

31

nen, sind die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 , die Verordnung (EG) Nr.

3233

987/2009 , die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und die Verordnung (EWG) Nr.

34

574/72 in der für die Schweiz verbindlichen Fassung von Anhang II, Abschnitt A,

35

Ziffer 2-5 des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (Freizügigkeitsabkommen) betreffend die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit anwendbar auf die Leistungen im Geltungsbereich des vorliegenden Gesetzes.

2In Bezug auf Personen, für die die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit der Schweiz, Islands, Norwegens oder Liechtensteins gelten oder galten, und die Staatsangehörige der Schweiz, Islands, Norwegens oder Liechtensteins sind, oder die als Flüchtlinge oder Staatenlose Wohnort in der Schweiz oder auf dem Gebiet Islands, Norwegens oder Liechtensteins haben, sowie für die Familienangehörigen und Hinterlassenen dieser Personen, sind die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und die Verordnung (EWG) Nr. 574/72 in der für die Schweiz verbindlichen Fassung von Anlage 2 zu Anhang K, Abschnitt A, Ziffern 1-2 des Übereinkommens vom 4.

36

Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA-Übereinkommen) betreffend die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit anwendbar auf die Leistungen im Geltungsbereich des vorliegenden Gesetzes.

31Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, SR 0.831.109.268.1

32

Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, SR 0.831.109.268.11.

33

Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern; in der jeweils gültigen Fassung des Freizügigkeitsabkommens (SR 0.831.109.268.1) bzw. des revidierten EFTA-Übereinkommens.

34

Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern; in der jeweils gültigen Fassung des Freizügigkeitsabkommens (SR 0.831.109.268.11) bzw. des revidierten EFTA-Übereinkommens.