Vorlage BB
Vernehmlassung 2013/90: Protokoll III zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) vom 21. Juni 1999 auf Kroatien · 20 Seiten
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Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft
sowie ihren Mitgliedstaaten auf Kroatien
3Der Bundesrat passt die Verweise auf die in den Absätzen 1 und 2 aufgeführten Rechtsakte der Europäischen Union jeweils an, wenn eine Anpassung des Anhangs II des Freizügigkeitsabkommens und der Anlage 2 zu Anhang K des EFTA-Übereinkommens beschlossen wurde.
4 Soweit die Ausdrücke «Mitgliedstaaten der Europäischen Union», «Mitgliedstaa-
ten der Europäischen Gemeinschaft», «Staaten der Europäischen Union» und «Staaten der Europäischen Gemeinschaft» im vorliegenden Gesetz verwendet werden, bezeichnen sie die Staaten, für die das in Absatz 1 genannte Abkommen gilt.
12. Anwaltsgesetz vom 23. Juni 200095
Der Anhang wird wie folgt geändert:
Liste der Berufsbezeichnungen in den Mitgliedstaaten der EU
und der EFTA gemäss den Richtlinien 77/249/EWG und 98/5/EG
Ergänzung der Liste
Kroatien Odvjetnik/Odvjetnica
95 SR 935.61