Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/91: Anpassung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) · 13 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht vom 2. Dezember 2013 über die Ergebnisse der Anhörung zur Änderung der VMWG
Wird im amtlichen Formular der Betrag der öffentlichen Förderbeiträge aufgeführt, während die Berechnung der Erhöhung nicht im Formular enthalten ist, so werde mehr Verwirrung als Klärung geschaffen. Massgebend sei die konkrete Berechnung der Erhöhung. Der Nutzen der Kenntnis des Förderbeitrages für den Mieter sei gering.
4.2.21 Verband der Immobilien-Investoren (VII)
Die Änderung der Formularpflicht (Art. 19 Abs. 1 VMWG) wird abgelehnt, weil es der Mieterschaft keinen Vorteil bringt. Schon heute hat die Mieterschaft Anspruch auf eine korrekte und nachvollziehbare Berechnung. Andererseits bedeutet eine Verschärfung der Formularpflicht immer auch eine Erhöhung des nicht unerheblichen Risikos, dass die ganze Mietzinserhöhung nichtig ist.
4.2.22 Camera Ticinese dell’Economia Fondiaria (CATEF)
Die vorgeschlagene Anpassung von Art. 19 VMWG wird von der CATEF abgelehnt. Die Regelung wird als unnötig und gar schikanös bezeichnet. Da der Mieter bereits heute vom Vermieter verlangen könne, dass ihm dieser die exakte Berechnung der Mietzinserhöhung unterbreitet, sei eine neue Bestimmung in diesem Zusammenhang unnötig (arrêt du TF 4A_136/2011).