Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/93: 10.417 Pa.Iv. Militärstrafprozess. Ausdehnung der Rechte der Geschädigten · 12 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
1.1 Parlamentarische Initiative
Am 17. März 2010 reichte Nationalrat Christian Lüscher eine parlamentarische Initiative ein, mit welcher er eine Teilrevision des Militärstrafprozesses fordert. Dieser soll so geändert werden, dass das Opfer und seine Angehörigen als Privatklägerschaft auftreten und alle Parteirechte ausüben können, und zwar unabhängig davon, ob sie legitimiert sind, gegen die beschuldigte Person zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Am 20. Januar 2011 prüfte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (im Folgenden „die Kommission“) die Initiative vor und beschloss ohne Gegenstimmen gemäss Artikel 109 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (ParlG)1, ihr Folge zu geben. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates stimmte diesem Beschluss am 1. April 2011 – ebenfalls ohne Gegenstimmen – zu (Art. 109 Abs. 3 ParlG).
1.2 Arbeiten der Kommission
Die Kommission befasste sich an zwei Sitzungen im Oktober 2012 und im August 2013 mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative. Am 15. August 2013 hat sie einstimmig den beiliegenden Vorentwurf angenommen.
Zu diesem Vorentwurf wird gemäss Vernehmlassungsgesetz vom 18. März 20052 eine Vernehmlassung durchgeführt.
Die Kommission wurde bei ihrer Arbeit gemäss Artikel 112 Absatz 1 ParlG vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport unterstützt.
2 Grundzüge der Vorlage
2.1 Ausgangslage
Gemäss Artikel 118 Absatz 1 der Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO)3, die am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, kann eine durch eine strafbare Handlung geschädigte Person erklären, sich als Privatklägerschaft am Strafverfahren zu beteiligen. Dabei kann sie gemäss Artikel 119 Absatz 2 StPO entweder nur die Bestrafung der Täterschaft verlangen (Beteiligung als Strafklägerin) oder auch Zivilansprüche adhäsionsweise geltend machen (Beteiligung als Zivilklägerin) oder beide Positionen kombinieren (Beteiligung als Straf- und als Zivilklägerin). Damit kann sich auch am Verfahren beteiligen, wer eine öffentlich-rechtliche Schadenersatzforderung (z.B. gegen einen Angestellten der Eidgenossenschaft aufgrund