Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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2.1.6. Umfang der ausgenommenen Energie / THG144
Abgabebefreiung mit Emissionshandel geschätzt: Treibhausgas-Emissionen: ca. 4,7 bis 5,4 Millionen Tonnen CO2 Äquivalent pro Jahr. Dies entspricht rund 10 Prozent der nationalen Treibhausgasemissionen. Bezogen auf die Treibhausgasemissionen der Unternehmen (Industrie und Dienstleistung) liegt der Anteil bei rund 30 Prozent.
Abgabebefreiung ohne Emissionshandel geschätzt: Treibhausgas-Emissionen: ca. 1,0 bis 1,5 Millionen Tonnen CO2 Äquivalent pro Jahr. Dies entspricht rund 2 bis 3 Prozent der nationalen Treibhausgasemissionen. Bezogen auf die Treibhausgasemissionen der Unternehmen (Industrie und Dienstleistung) liegt der Anteil bei rund 5 bis 10 Prozent.
Emissionen der Schweiz: Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2010: 54.22 Millionen Tonnen CO2 Äquivalent, davon in den Sektoren Industrie: 11,32 Millionen Tonnen CO2 Äquivalent und Dienstleistungen 5,04 Millionen Tonnen CO2Äquivalent.145
2.1.7. Reduktion der Energie/THG-Emissionen durch die Gegenleistung (Zielverpflichtung)
Die Befreiung von der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffe sollte zu einer Treibhausgasreduktion von 1-2 Prozent pro Jahr führen. Weitere Angaben zu der Wirkung der Zielvereinbarungen folgen unten unter Ziff. 2.2.
2.2. Auswirkung der Regelungen im Bereich nonEHS146
2.2.1. Energie- und Umweltwirkung
Das CO2-Gesetz sieht vor, dass die CO2-Abgabe im Brennstoffbereich einen massgeblichen Beitrag zur Erfüllung der festgelegten Emissionsziele leistet. Mit der Befreiung derjenigen Unternehmen, die empfindlich von diesen Preissignalen betroffen wären wird verhindert,
dass eine reine Verlagerung der Produktion und der Emissionen ins Ausland erfolgt. Durch die Befreiungen von der Abgabe wird jedoch die Lenkungswirkung des Instruments abgeschwächt. Dieser Effekt soll mit den Verminderungsverpflichtungen mit dem Bund zumindest teilweise kompensiert werden. Die Reduktionswirkungen einer «reinen» Lenkungswirkung (ohne Befreiungsmöglichkeit) im Vergleich zu einer CO2-Abgabe mit Möglichkeit der Befreiung (Verminderungsverpflichtung) wurde nicht untersucht.
Gemäss EnAW hatten bisherige Zielvereinbarungen mit dem Bund gegenüber einer unbeeinflussten Entwicklung im CO2-Bereich von 2001 bis 2011 eine Wirkung von 1,4 Mio. t CO2
144 Emissionsdaten sind eine grobe Schätzung, genaue Angaben folgen im Herbst 2013, nach der Meldung der Unternehmen und dem Einreichen der Monitoringkonzepte. 145 Treibhausgasemissionen aus dem Jahr 2010, Quelle: http://www.bafu.admin.ch/klima → Treibhausgasemissionen → Emissionsübersicht: Tabellen
146 Der Schwerpunkt dieses Faktenblatts liegt im System der Befreiung von der CO2-Abgabe mit einer Verminderungsverpflichtung (nonEHS), somit ist das Emissionshandelssystem EHS nicht Teil der weiteren Überlegungen.