Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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kumuliert147. Mit den freiwilligen Zielvereinbarungen konnte zusätzlich auch der Stromverbrauch um rund 1,2 TWh reduziert werden148.

Gemäss der vertieften Regulierungsfolgeabschätzung von Ecoplan/EBP149 lag der Hauptnutzen der Zielvereinbarungen im Transfer von Energiewissen in die Unternehmen, in dem die Zielvereinbarungen v.a. dazu geführt hat, dass Energie-Management-Systeme verbreitet in den Unternehmen eingesetzt wurden. Damit konnten Informations- und Motivationshemmnisse abgebaut und Reduktionsmassnahmen erkannt werden. Die Erfahrungen mit Zielvereinbarungen und Zielvorschlägen im CO2-Bereich zeigen, dass die Ziele für die ersten Verpflichtungsperiode (2008-2012) tendenziell zu wenig ambitioniert festgelegt wurden, bspw. aufgrund der Energiepreisänderung zwischen 2002 und 2012 und der asymmetrischen Information. Somit beruhte ein beträchtlicher Teil der umgesetzten Massnahmen auf Mitnahmeeffekte (Nettowirkung der Zielvereinbarungen auf Reduktionsanteil betrug 40 %). Gestützt auf die Erkenntnisse und Erfahrungen wird die Zielerarbeitung für die Abgabebefreiung in der zweiten Verpflichtungsperiode (2013-2020) systematisiert und die Zielvorschläge verschärft.

Durch die erst im Jahr 2008 erfolgte Einführung der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe und des tiefen Abgabesatzes bis 2010, können bzgl. Umweltwirkung der Abgabe und der Befreiung noch keine belastbaren Aussagen gemacht werden.

Gemäss Einschätzung SECO ist es unsicher, in welchem Masse die bisherige Wirkung der Verminderungsverpflichtungen in Zukunft zu beobachten sein wird. Wenn – wie von Ecoplan/EBP beschrieben – die bisherige Wirkung vor allem auf die Sensibilisierung der Unternehmen für Treibhausgas- und Energiefragen und die Einführung der Energie-Management-Systeme (EMS) zurückzuführen ist150, wäre zu erwarten, dass es sich dabei um einen Einmaleffekt (low hanging fruit) handelt, der sich nicht gleichermassen wiederholen wird.

Allerding wurde, gestützt auf die bisherigen Erkenntnisse und Erfahrungen, die Zielerarbeitung für die Abgabebefreiung in der zweiten Verpflichtungsperiode (2013-2020) systematisiert und die Zielvorschläge verschärft. Zudem sind in der zweiten Verpflichtungsperiode absolute Reduktionsziele hinterlegt. Da die Wirtschaftlichkeit der Massnahmen immer eine Momentaufnahme darstellt, die sich über die Zeit verändert, ist gemäss Einschätzung des BAFU die Identifizierung der wirtschaftlich tragbaren Massnahmen nicht zwingend ein Einmaleffekt.

2.2.2. Wirtschaftliche Auswirkungen

Durch die erst im Jahr 2008 erfolgte Einführung der CO2-Abgabe und des tiefen Abgabesatzes bis 2010, können bzgl. wirtschaftlicher Auswirkungen der Abgabe und der Befreiung als

147 Kumulierte Wirkung aller im EnAW-Monitoring erfassten Massnahmen seit 2001: 1.43 Mio. Tonnen CO2, davon fallen 1.36 Mio. Tonnen CO2 auf Brennstoffe und 0.7 Mio. Tonnen CO2 auf Treibstoffe – dies gegenüber der unbeeinflussten Entwicklung. Die absolute Emissionsreduktion beträgt im Jahr 2011 im Vergleich zu 1990 rund 1 Mio. Tonnen CO2. EnAW, Zahlen und Fakten 2011

148 EnAW, Zahlen und Fakten 2011

149 Ecoplan/EBP, Volkswirtschaftliche Massnahmenanalyse zur Energiestrategie 2050 im Auftrag des SECO (derzeit noch in Erarbeitung). Die Datenbasis bezieht sich dabei neben der Dokumentenanalyse mehrheitlich auf Experteninterviews.

150 Ecoplan/EBP, Volkswirtschaftliche Massnahmenanalyse zur Energiestrategie 2050 im Auftrag des SECO (derzeit noch in Erarbeitung)