Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 30Fedlex · Erläuternder Bericht

sie z.B. ihren Energiekonsum reduzieren wollen. Auf diese Weise lässt sich der

Energieverbrauch dort vermindern, wo die geringsten Kosten entstehen. Zudem bewirken preisliche Anreize, dass fortwährend weitere, noch bessere Emissions- bzw.

Energiereduktionsmöglichkeiten gesucht werden. Dies kann auch das Wachstum fördern, indem die Innovation angekurbelt wird.

Effizienz auf der Rückverteilungsseite

Im Ausmass, in dem die Einnahmen der Energieabgabe über die Senkung anderer Steuern und Abgaben zurückverteilt werden, fördert dies das Wachstum, indem Verzerrungen reduziert werden, oder zumindest teilweise die negative Wirkung der Abgabe auf das BIP kompensiert wird. Die Senkung von Steuern und Abgaben kann auch positive Beschäftigungswirkungen haben.10 Die Verzerrungen, die von Steuern oder Abgaben verursacht werden, deren Einnahmen zur Finanzierung von Fördermassnahmen verwendet werden, werden hingegen nicht in ähnlicher Weise kompensiert, auch nicht teilweise. Dies führt zu zusätzlichen Verzerrungen der Förderung, hier durch die notwendige Gegenfinanzierung.

Die Energieabgabe wäre noch effizienter, wenn keine Ausnahmen für Unternehmen gewährt werden müssten, deren Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der ausländischen Konkurrenz durch die Abgabe gefährdet würde. Ausserdem wirken Energieabgaben regressiv, d.h. sie belasten Haushalte mit tieferen Einkommen relativ stärker als Haushalte mit höheren Einkommen, da Haushalte mit tieferen Einkommen in der Regel einen höheren Anteil ihres Haushaltsbudgets für Energieprodukte ausgeben. Die regressiven Verteilungswirkungen können durch eine geeignete Rückverteilung der Einnahmen der Energieabgabe ausgeglichen werden (s. Kap. 6). Nicht vergessen werden darf, dass auch Fördermassnahmen und andere Instrumente Verteilungswirkungen haben.11 Diese sind allerdings weniger sichtbar als die Verteilungswirkungen einer Energieabgabe. Und eine Kompensation ähnlich derjenigen, wie sie mit den Einnahmen einer Energieabgabe realisiert werden kann, ist nicht möglich.

Staatliche Fördermassnahmen können sich teilweise auch mittel- bis langfristig rechtfertigen lassen.12 So können positive Externalitäten der Forschung und Entwicklung durch Subventionen unterstützt werden. Strenge Energievorgaben zum Erhalt einer Baubewilligung lassen sich aufgrund der unvollständigen langfristigen Voraussicht der Wirtschaftsakteure rechtfertigen. Marktversagen können auch das Funktionieren der Energieabgabe beeinträchtigen. So kann die Effizienz der Abgabe begrenzt sein, wenn die Person, die entscheidet, nicht mit derjenigen übereinstimmt, die zahlt (z.B. beim Verhältnis Eigentümer-Mieter). Wo dies der Fall ist und es nicht möglich ist, das betreffende Marktversagen zu beseitigen, kann es nötig

10 Auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der verschiedenen Verwendungsvarianten wird in Kapitel 6 und 11 eingegangen.

11 Ecoplan & Ernst Basler+Partner (2013, S. 52), eine Studie im Auftrag des SECO, befasst sich u.a. mit der Verteilungswirkung einzelner Subventionen. Sie kommt beispielsweise zum Schluss: «Besonders betroffen von den geplanten Änderungen der KEV sind die kleineren Stromverbraucher, sowohl Haushalte als auch Gewerbe und Unternehmen mit einem Stromverbrauch unter 100 MWh/a. Diese sind in der Grundversorgung und können deshalb nicht von preissenkenden Effekten im Strommarkt profitieren. Zudem haben sie keine Möglichkeit, sich von der Zahlung des Netzzuschlags zu befreien».

12 Siehe auch INFRAS/BSS/WWZ/INTERFACE (2013, S. 11): «Im Rahmen der Literaturanalyse wurde untersucht, in welchen Fällen Evidenz für die Nutzung von Förderinstrumenten aufgezeigt werden kann. Eine Rechtfertigung findet sich v.a. im Bereich der technologischen Entwicklung, insbesondere zur Vermeidung von Lock-In Effekten und Hold-up Problemen sowie zur Berücksichtigung von Spillover Effekten in F&E».