Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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in die Richtung von ökologischen Steuerreformen gingen. So führten beispielsweise Britisch Columbia 2008 und Irland 2009 eine CO2-Abgabe ein, Australien 2012 den sogenannten Carbon Price Mechanism16 und Japan Ende 2012 die Tax for Climate Change Mitigation,

eine moderate Abgabe auf CO2-Emissionen. Bei der Einführung des Carbon Price Mechanism in Australien dienten klimapolitische Ziele als Hauptmotivation, wobei eine Wende hin zu einer Politik der sauberen Energie vollzogen werden sollte (IEEP 2013a, S. 4 f.). Auch die CO2-Abgabe in British Columbia wurde zur Reduktion von Treibhausgasemissionen eingeführt. In Irland diente die CO2-Abgabe nicht nur zur Verfolgung klimapolitischer Ziele, sondern die Einnahmen wurden zur Unterstützung der angeschlagenen Staatsfinanzen verwendet (IEEP 2013b). Auch in Schwellen- und Entwicklungsländern werden derzeit preisliche Massnahmen in der Klima- und Energiepolitik geprüft, u.a. in China und Südafrika.

Es kann festgehalten werden, dass CO2- und Energieabgaben sowohl im Rahmen von breiter angelegten Optimierungen des Steuersystems angewendet werden, wie auch zur Unterstützung bei der Erreichung ökologischer Ziele. Dazu gehört die Reduktion von CO2- und anderen Treibhausgasemissionen, die Erhöhung der Energieeffizienz und die vermehrte Unabhängigkeit von Energieimporten. In den vergangenen Jahren wurde für CO2- und Energieabgaben als staatliche Einnahmequelle zur Konsolidierung der Finanzhaushalte geworben, wobei gleichzeitig das Steuersystem effizienter ausgestaltet werden kann.

4.1.2 Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage wird je nach Zielsetzung und politischen Rahmenbedingungen gewählt und variiert entsprechend stark je nach Land. Die bestehenden Besteuerungssysteme beruhen in der Regel auf CO2-Steuern auf fossilen Brenn- und Treibstoffen, wobei nach CO2-Gehalt der Energieträger und – etwas seltener – auch nach Energiegehalt belastet wird. Die besteuerten Energieträger umfassen unter anderem Mineralölprodukte wie Heizöl, aber auch Erdgas, Kohle und Treibstoffe. Aus Biomasse und Holz gewonnene Energie wird in der Regel nicht besteuert. In einer Reihe von Ländern wird auch Elektrizität belastet, dazu gehören Dänemark, Deutschland, Niederlande, Schweden, Grossbritannien. Länder, welche Abgaben auf Strom anwenden, kennen mehrheitlich Ausnahmen oder reduzierte Sätze für neue erneuerbare Energien und teilweise für Elektrizität aus Wärme-Gas-Kombikraftwerken.

Gewisse Länder konzentrieren sich auf eine enge Auswahl von Energieträgern und/oder Energieverbrauchern, so sind beispielsweise in Australien nur die 500 grössten Emittenten (Unternehmen) direkt von den erhöhten Preisen betroffen. In anderen Staaten wird eine breite Bemessungsgrundlage gewählt; in British Columbia etwa deckt die Abgabe Treibhausgas-Emissionen aus der Verbrennung aller fossiler Energieträger ab.

In der EU legt die RL 2003/96/EG17, welche zurzeit in Überarbeitung ist,18 die gemeinsamen

16 Der Preismechanismus wird in zwei Stufen eingeführt; während der ersten drei Jahre wird ein fixer Preis für die Emission von CO2 festgelegt (entspricht einer CO2-Abgabe), ab 2015 wird der Preismechanismus in ein Emissionshandelssystem übergeführt.

17 Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, ABl. L 283/51 vom 31.10.2003.

18 Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96/EG zur Restrukturierung der