Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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verbrauchsabhängige Abgabe auf elektrischem Strom erhoben, so werden die Energieträger, welche zur Erzeugung von Strom verwendet werden, mehrheitlich von CO2- und Energieabgaben ausgenommen. Verbrauchsabhängige Abgaben auf Strom wenden Dänemark,
Deutschland, die Niederlande, Schweden und Grossbritannien an. Die Abgabesätze betragen je nach Land ungefähr 2-11 Eurocent pro Kilowattstunde.
In der EU gibt es bis anhin keine Verpflichtung zur Erhebung von CO2-Abgaben oder
Angaben zu deren Mindesthöhe. Diskussionen zur Berücksichtigung des CO2-Gehalts von Energieträgern werden aber im Rahmen der Revision der Energiebesteuerungsrichtlinie geführt.20
Beim Vergleich der Abgabesätze über die Länder gilt es die unterschiedliche Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen, die absolute Abgabenhöhe auf einem Energieträger ist deshalb teilweise wenig aussagekräftig. Ferner erheben alle untersuchten Staaten (neben den oben beschriebenen Energieabgaben) teilweise relativ hohe Verbrauchssteuern auf Treibstoffen (Mineralölsteuern) (IEEP 2013a, S. 9 und IEEP 2013 b, S. 125).
Eine aktuelle Untersuchung, die dieser Tatsache Rechnung trägt und die Gesamtsteuerbelastung auf Energieträgern in OECD-Staaten, gemessen am CO2-Gehalt, analysiert, findet sich in der OECD-Publikation «Taxing energy use» (OECD 2013b). Darin werden für die einzelnen Länder die auf einer physischen Basis erhobenen Abgaben auf Energieerzeugnissen (z.B. Abgabe pro l oder pro kg) in (implizite) Steuersätze nach CO2-Gehalt umgerechnet (Abgabe pro GJ bzw. pro t CO2). Dann wird – basierend auf den totalen CO2-Emissionen über alle Verwendungsformen von Energieerzeugnissen – die durchschnittliche implizite Steuerrate (d.h. die effektive Belastung) auf CO2 berechnet. Die Studie illustriert, dass innerhalb eines Landes die unterschiedlichen Energieträger gemessen an ihrem CO2-Gehalt sehr unterschiedlich besteuert werden. So ist die effektive Belastung von Treibstoffen im Transportbereich in den meisten Fällen verhältnismässig hoch, diejenige von Heiz- und Brennstoffen und Elektrizität hingegen relativ tief. Allerdings ist die Aussagekraft bei diesem Vergleich beschränkt, weil er auf direkte Produktbesteuerung begrenzt ist. Für einen länderübergreifenden Vergleich ist die Studie aufgrund der gewählten Methodik generell wenig geeignet: So wird die Belastung des Verkehrs wie erwähnt auf die gesamten CO2-Emissionen (nicht nur denjenigen des Verkehrs) umgelegt, was bei Staaten mit tiefen CO2-Emissionen bei der Strom- und Energieerzeugung (z.B. Schweiz/Luxemburg) zu verzerrten Ergebnissen führt. Hinsichtlich der Lenkungswirkung preislicher Massnahmen müsste überdies auch beim länderübergreifenden Vergleich die Gesamtbelastung der Energieträger, bzw. des umweltschädlichen Verhaltens, verglichen werden, und daher beispielsweise unterschiedliche Mehrwertsteuersätze und Strassenbenützungsgebühren (z.B. Frankreich) auch berücksichtigt werden.
Die Einführung der CO2- und Energieabgaben erfolgte in vielen Ländern stufenweise nach einem vorgegebenen Zeitplan (IEEP 2013a, S. 10). In British Columbia etwa wurde 2008 eine CO2-Abgabe von 8 Euro pro Tonne CO2 eingeführt, welche in vier jährlichen, angekündigten Schritten auf rund 24 Euro erhöht wurde. Die stufenweise Einführung soll die Anpas-
20 KOM (2011) 169 endg. vom 13.4.2011; http://www.euractiv.de/energie-und-klimaschutz/artikel/co2-steuerrenaissance-einer-alten-idee-007241.