Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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sungskosten für die Haushalte und Unternehmen möglichst gering halten (Planungssicherheit), indem beispielsweise Unternehmen Anpassungen des Kapitalstocks teilweise im Rahmen der regulären Ersatzinvestitionen vornehmen können. Eine zuvor festgelegte, schrittweise Einführung kann zudem die Akzeptanz der Steuer erhöhen.

In der Mehrheit der analysierten Abgabenmodelle werden die Abgabensätze an die Inflation angepasst.

4.1.4 Sonder- und Ausnahmeregelungen

CO2- und andere Energieabgaben können die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beeinträchtigen. Bei der Ausgestaltung der Lenkungsinstrumente in den untersuchten Ländern wurde diesen Befürchtungen Rechnung getragen, indem eine Palette von Ausnahmen, Sonderkonditionen und Rückvergütungen für die Industrie oder einzelne Sektoren und Unternehmen eingebaut wurde. Dadurch resultiert, dass die Last von CO2- und Energieabgaben in vielen Ländern in erster Linie von den Haushalten, Verkehrsteilnehmern sowie von kleineren und mittleren Industriebetrieben getragen wird. Auch die EU sieht gewisse Sonder- und Ausnahmeregelungen vor.

Sehr grosse CO2-Emittenten bzw. Energieverbraucher (u.a. [thermische] Kraftwerke und Unternehmen der Metall-, Zement/Ziegel-, Glas-, Kohle/Erdöl- und Papierindustrie) sind in der Regel in den EU-Emissionshandel (European Union Emission Trading System, EU ETS) einbezogen und von den CO2- und Energiesteuern weitgehend ausgenommen. Die Emissionszertifikate werden diesen Unternehmen hierfür grösstenteils kostenlos zur Verfügung gestellt.21

In allen untersuchten Ländern bestehen zudem Sonderregelungen für bestimmte industrielle Betriebe/Industriebranchen, z.B. in Form von reduzierten Abgabesätzen oder Ausnahmen. Die Kriterien variieren je nach Land (IEEP 2013a, S. 13ff.). Reduzierte Abgabesätze oder eine vollständige Rückerstattung der Abgaben werden insbesondere energieintensiven Industriebranchen bzw. Unternehmen gewährt. In Deutschland werden einer grossen Anzahl von Unternehmen (ab einer «Sockelbelastung» von 1000 Euro Energieausgaben) sehr stark reduzierte Abgabensätze gewährt, auch in den Niederlanden profitieren die grössten industriellen Stromverbraucher am stärksten. In Dänemark sind die gewährten Reduktionen abhängig von der Energieintensität des Produktionsprozesses. Finnland und Schweden gewähren energieintensiven Unternehmen Reduktionen in Abhängigkeit des Anteils von Energieabgaben am Umsatz bzw. an der Wertschöpfung. Die Mehrheit der Länder kennt abgestufte Sätze. Weiter werden teilweise auf Treibstoffe für den heimischen Transportbereich oder auf fossile Brenn- und Treibstoffe für den Einsatz in der Landwirtschaft reduzierte Sätze oder Ausnahmen gewährt. In mehreren Ländern sind Ausnahmen und Sonderkonditionen an (freiwillige) Vereinbarungen gekoppelt, in welchen sich die Unternehmungen zur Verfolgung von Energieeffizienzzielen oder Energieverbrauchs- bzw. Emissionsreduktionszielen ver-

21 Beschluss der Kommission vom 27. April 2011 zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäss Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 130/1 vom 17.5.2011.