Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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Bei einer einheitlichen Stromabgabe muss die Elektrizität fossiler Herkunft wie der übrige Strom besteuert und kompensiert werden, indem zumindest die Energiekomponente der Abgabe auf der verwendeten fossilen Energie beseitigt wird. Bleibt die Frage, ob auch die CO2–Komponente der Abgabe auf der verwendeten fossilen Energie zu eliminieren ist. Die Stromerzeugung aus fossiler Energie ist nicht zwingend der CO2-Abgabe unterstellt. Es kann eine Ausnahmeregelung gelten. Aber auch in diesem Fall gelten Pflichten wie die
Kompensation der CO2-Emissionen in der Schweiz. In der EU untersteht die
Stromerzeugung aus fossiler Energie dem System der handelbaren Emissionszertifikate gemäss Richtlinie 2003/87/EG. Die Preise dieser Zertifikate sind bisher sehr tief, werden aber in Zukunft steigen, wenn die CO2 Emissionsquoten auf einem tieferen Stand festgelegt werden. Es ist wahrscheinlich, dass sich die Schweiz in Zukunft diesem System anschliesst.
Aus Klimasicht müssten die bei der Stromerzeugung aus fossiler Energie generierten CO2- Emissionen besteuert werden. Dies hätte aber zur Folge, dass die Elektrizität fossiler Herkunft insgesamt stärker besteuert würde als diejenige aus Kernkraftwerken sowohl aus dem Inland als auch dem Ausland. Das wäre insofern paradox, als diese Technologie im Hinblick auf den Atomausstieg umgesetzt würde. Dieses Problem kann jedoch umgangen werden, wenn nukleare Primärenergie ebenfalls besteuert wird, bzw. wenn eine Satzdifferenzierung der Steuer auf den Strom nach seinem Primärengieträger stattfindet; analog zur obigen Diskussion zur Besteuerung des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern.
Es ist nicht dasselbe, den Energiegehalt auf dem Strom oder auf der verwendeten fossilen Energie zu besteuern. Der Abgabesatz ist nämlich nicht unbedingt der gleiche. Aber auch wenn er identisch ist, betrifft die Besteuerung des Gehalts der verwendeten fossilen Energie auch die Verluste bei der Erzeugung des Stroms und bildet damit einen Anreiz, die Wärme, die bei diesem Prozess entsteht, besser zu nutzen.
5.1.2 Höhe der Energieabgabe
Im folgenden Kapitel wird versucht, zumindest grobe, theoretische Aussagen über die ungefähre Höhe der resultierenden Energieabgabe zu machen. Der Standard-Preis-Ansatz wird verwendet, um die Höhe der Abgabe zu bestimmen. Er besteht darin, die erforderliche Abgabe zur Erreichung eines bestimmten gegebenen Umwelt- oder Energieziels zu berechnen. Je ambitionierter die Ziele, desto höher fällt somit die Abgabe aus. Bei den CO2–Emissionen hängen diese Ziele von den Ergebnissen künftiger internationaler Verhandlungen ab.43 Nachfolgend werden die theoretischen Ergebnisse für das POM-Szenario (diskutiert in Kap. 3.1) dargestellt. Ecoplan (2012) hat die Höhe der Abgabe auf dem CO2–Gehalt und dem Strom im Vergleich zum Referenzszenario «Weiter wie bisher» berechnet. Ecoplan berücksichtigt den Fall, bei dem die Treibstoffe und die Brennstoffe nur auf den CO2-Emissionen besteuert werden und der Strom einheitlich besteuert wird. Die Zahlen für das POM-Szenario entsprechen der Abgabe, die nötig wäre um das erste Paket der Energiestrategie 2050 zu ersetzen. Anhand eines allgemeinen Gleichgewichtsmodells werden die nötigen Abgaben zur Erreichung dieser Ziele berechnet. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
43 Ausser von den Zielen hängt die Höhe der Abgabe insbesondere vom technischen Fortschritt und dem Energiepreis ab. Basierend auf einem Monitoring können periodisch Anpassungen vorgenommen werden.