Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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Aus Schweizer Sicht sind Grenzausgleichsmassnahmen insbesondere aufgrund des Erhalts der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen EITE-Sektoren, aber zugleich auch aufgrund der Möglichkeit, Sickerverluste von CO2-Emissionen zu minimieren, von Interesse. Allerdings sollte betont werden, dass eine einseitig implementierte Grenzausgleichsmassnahme in der Schweiz kein geeignetes Instrument zur Reduktion der globalen Treibhausgasemissionen wäre. So impliziert eine Grenzausgleichsmassnahme, welche wettbewerbspolitisch motiviert ist, die Rückerstattung der Abgabe beim Export. Dies würde die Klimaeffekte der Energieabgabe mindern. Doch unabhängig von der genauen Ausgestaltung der Grenzausgleichsmassnahme hat der Schweizer Markt kaum die kritische Grösse, um Importeuren Anreize zur Umstellung auf eine klimaschonende und energieeffiziente Produktionsweise zu geben. Schliesslich sind bei der Beurteilung von Grenzausgleichsmassnahmen ihre Wirkungen auf die Ziele der CO2-Abgabe (Klimaschutz) und der Stromabgabe (Erleichterung Atomausstieg, Versorgungssicherheit) zu berücksichtigen.

5.2.1.2 Internationale Erfahrungen

Aufgrund erheblicher rechtlicher und politischer Unsicherheiten über Grenzausgleichsmassnahmen lassen sich nur wenige Beispiele dafür im Umweltbereich nennen (Ecoplan/WTI/ UZH 2013, S. 17ff.). So wurde 1989 von den USA eine Grenzausgleichsmassnahme für eine Verbrauchssteuer auf bestimmten umweltschädlichen chemischen Substanzen (US Superfund Amendments and Reauthorization Act) eingeführt. Zudem haben die USA unter Berufung auf das Montreal-Protokoll49 im Jahr 1989 Grenzausgleichsmassnahmen für eine Verbrauchssteuer auf ozonschädlichen Substanzen implementiert. Ein weiteres Beispiel ist die Grenzausgleichsmassnahme für die in der Schweiz seit dem Jahr 2000 auf umweltschädigenden Substanzen erhobene VOC-Lenkungsabgabe.50 Die genannten Grenzausgleichsmassnahmen gelten für die Import- und Exportseite.

Allerdings unterscheiden sich diese Grenzausgleichsmassnahmen in einem wesentlichen Punkt von Grenzausgleichsmassnahmen einer CO2- und Stromabgabe, wie sie in der

Schweiz erwogen werden. Bei einer CO2- und Stromabgabe würden sich die Grenzausgleichsmassnahmen jeweils auf nicht-produktbezogene Produktions- und Prozessmethoden (npr-PPM) beziehen (CO2-Emissionen, Stromverbrauch) und nicht wie bei den genannten Beispielen auf das Produkt selbst. Dies ist handelsrechtlich problematisch (s. Abschnitt 5.2.1.3.2). Zudem sind Grenzausgleichsmassnahmen im Rahmen der internationalen Klimapolitik (UN-Klimakonvention, Kyoto-Protokoll) höchst umstritten (Ecoplan/WTI/UZH, 2013, S. 16 und Abschnitt 5.2.1.3.1). Bestrebungen der EU, zu Beginn der 1990er-Jahre eine EUweite Abgabe auf CO2-Emissionen mit einer Grenzausgleichsmassnahme an den EU-Aussengrenzen einzuführen, wurden aus politischen Gründen und wegen rechtlicher Bedenken von der EU-Kommission verworfen. Aufgrund dieser Unsicherheiten hat bisher kein Land Grenzausgleichsmassnahmen für die genannten Energieabgaben eingeführt (Ecoplan/WTI/ UZH 2013, S. 17ff.).

49 Das Montreal-Protokoll ist ein völkerrechtlich verbindliches multinationales Abkommen zum Abbau von ozonschädigenden Stoffen in der Atmosphäre, welches mit Beginn des Jahres 1986 in Kraft getreten ist.

50 Die Erhebung der VOC-Lenkungsabgabe ist in der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) geregelt.