Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/101: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung - Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug · 42 Seiten

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ten sich jedoch auch mit der Möglichkeit befassen, die für die nicht KVG-versicherten Bewohnerinnen und Bewohner des französischen Grenzgebiets sehr realen Tarifhürden zu überwinden, sowie mit der Implementierung einer grenzüberschreitenden Gesundheitsplanung. So könnte das Universitätsspital Genf (HUG) in einem erweiterten Einzugsgebiet Leistungen erbringen und damit seine kritische Masse erhöhen, was günstig für die Weiterentwicklung der Leistungen in der Spitzenmedizin ist.

Als direkt von der vorgeschlagenen Gesetzesrevision betroffener Grenzkanton ist der Kanton Jura besonders daran interessiert, eine dauerhafte grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den angrenzenden Regionen aufbauen zu können. Man muss jedoch eine präzise Reglementierung zur Umsetzung dieser Zusammenarbeit festlegen, so dass die betroffenen Kantone direkt einbezogen werden. Die Präzisierungen im Schreiben des BAG vom 8. Januar 2015 an die GDK sind für die jurassische Regierung durchaus befriedigend. Es ist jedoch wichtig, dass die wesentlichen Elemente, die mittels Verordnung klargestellt werden müssen, in der Botschaft an das Parlament präzisiert werden.

Der Kanton Neuenburg befürwortet den Vorschlag zur Änderung von Artikel 36a KVV sehr, der die Weiterführung oder den Aufbau einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gesundheitswesen im Allgemeinen und im Spitalbereich im Besonderen ermöglicht. Auch wenn im Rahmen des geltenden Artikels 36a KVV noch keine solche Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Neuenburg und der Region Franche-Comté entstanden ist, besteht auf beiden Seiten der Grenze der starke Wille, diesen Weg einzuschlagen, vor allem beim städtischen Ballungsgebiet Doubs (Agglomération Urbaine du Doubs, AUD), aber auch beim Neuenburger Spital (HNE). Jeder Ansatz, der die Hürden für die Umsetzung einer solchen Zusammenarbeit beseitigt oder abbaut, muss daher unterstützt werden. Es besteht ein Potenzial zur Zusammenlegung gewisser Gesundheitsdienste und Ausrüstungen im Gesundheitswesen. Der Entwurf zur Revision von Artikel 36a KVV muss die Ausschöpfung dieses Potenzials im Interesse der in den Grenzgebieten lebenden Bevölkerung ermöglichen. Offensichtliche Hemmnisse für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit werden jedoch nicht aufgehoben. Auf die Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in Frankreich versichert sind und in der Schweiz behandelt werden, wird nicht eingegangen. Das könnte die Zusammenarbeit im Bereich Onkologie beeinträchtigen, die in Zukunft im Kanton Neuenburg entstehen könnte, denn im Nordwesten des Kantons gibt es an einem Standort des HNE Kompetenzzentren für Onkologie und Senologie, welche die Gesundheitsbehörden von Franche-Comté und AUD interessieren würden.

Der Kanton Tessin unterstützt die Gesetzesänderung aufgrund der vom BAG abgegebenen Zusicherungen, die in der Umsetzungsverordnung konkretisiert werden. Die Änderung bietet Tessiner Patientinnen und Patienten, die für bestimmte spezifische Leistungen auf die andere Seite des Gotthards fahren müssen, interessante Alternativen in der an das Tessin angrenzenden Lombardei.

Die BDP betont, für sie sei die regionale Zusammenarbeit im Gesundheitswesen wichtig. Obwohl die Teilnahme an den bestehenden Pilotprojekten zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit noch tief gewesen sei, unterstütze sie die Absicht, eine solche grenzüberschreitende Zusammenarbeit in allen Grenzregionen dauerhaft zu ermöglichen. Aus Sicht der BDP steige durch die Lockerung des Territorialprinzips die Versorgungssicherheit und zusätzlich werde die Wahlfreiheit der Versicherten gestärkt. Gleichzeitig lehnt die BDP einen Behandlungszwang im Ausland für die Versicherten ab.

Die CVP weist darauf hin, dass sie eine unbefristete und grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den grenznahen Regionen unterstütze. Daher seien sie mit der Lockerung des Territorialitätsprinzips einverstanden. Die regionale Zusammenarbeit in der Gesundheitspolitik habe die CVP stets unterstützt und gefordert. So habe die CVP bereits 2006 die ersten Pilotprojekte dazu befürwortet.