Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/101: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung - Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug · 42 Seiten
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Informationen über die Ausgestaltung und die Auswirkungen einer solchen gesetzlichen Grundlage (und darauf basierende Verordnungsbestimmungen) würden nicht ausreichen und es würden sich noch viele Fragen stellen. Deshalb bestehe noch Klärungsbedarf.
Der Kanton Waadt ist der Ansicht, dass man im erläuternden Bericht vertieft auf die allfälligen finanziellen Risiken solcher Formen der Zusammenarbeit eingehen müsste. Die derzeit verfügbaren Informationen zu den Modalitäten und Auswirkungen einer solchen gesetzlichen Grundlage (und die diesbezüglichen Verordnungsbestimmungen) sind klar ungenügend.
Der Kanton Waadt stellt sich auch folgende Fragen:
• Müssen die Kapazitäten der ausländischen Spitäler in die Gesundheitsplanung der Kantone
einbezogen werden?
• Haben die zugelassenen ausländischen Spitäler dieselben Pflichten wie die Schweizer Spi-
täler (Datenschutz, Submissionsrecht usw.)?
• Müssen ausländische Spitäler dieselben Kriterien bezüglich Wirtschaftlichkeit, Zweckmäs-
sigkeit und Wirksamkeit (WZW) erfüllen wie die Schweizer Spitäler, und wer kontrolliert das?
• Gilt Gegenseitigkeit (ähnlicher Zugang zu Schweizer Spitälern für EU-Bürgerinnen und -
Bürger)?
• Wie steht es mit dem Rahmenabkommen mit Frankreich (siehe Seite 3 des erläuternden
Berichts) und mit seiner Verknüpfung mit Artikel 34 des Änderungsentwurfs zum KVG?
Der Kanton Wallis ist der Meinung, dass die derzeit verfügbaren Informationen zu den Modalitäten und Auswirkungen einer solchen gesetzlichen Grundlage sowie die diesbezüglichen Verordnungsbestimmungen ungenügend sind. Die möglichen finanziellen Risiken, die solche Formen der Zusammenarbeit bergen, müssen klargestellt werden und ebenso die Wirtschaftlichkeits-, Zweckmässigkeits-, Wirksamkeits- und Kontrollkriterien. In Erwartung der verlangten Klärungen lehnt der Kanton Wallis den Änderungsvorschlag ab.
Der Arbeitgeberverband der Schweizer Dentalbranche (asd) weist darauf hin, dass sich
das bisherige System bewährt habe. Eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Sinne der einseitigen Öffnung zugunsten ausländischer Leistungserbringer sei für den asd insbesondere dann unannehmbar, wenn der Versicherer seine Versicherten zu derartigen ausländischen Versorgungen anhalten könnte. Sollte der Bundesrat eine derartige grenzüberschreitende Öffnung befürworten, müsste er aber auch die Möglichkeit ausländischer Versicherungsabschlüsse im Sozialversicherungsbereich zulassen.
Nach Ansicht der SP hat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit nicht zu einer substanziellen Kostensenkung beigetragen. Die SP will wissen, ob die in Deutschland erfolgten Behandlungen (in den meisten Fällen handelt es sich um Rehabilitationsbehandlungen in Deutschland, die durchschnittlich 3,5-mal billiger sind als in der Schweiz) tatsächlich zu tieferen Preisen verrechnet wurden. Sie möchte auch wissen, wem diese Einsparungen zugute kommen. Sie verlangt, dass die Kostenunterschiede zwischen Deutschland und der Schweiz vollständig transparent gemacht werden. In der Schweiz ist die Anzahl Vollzeitplätze pro Pflegetag durchschnittlich 2,2-mal höher als in Deutschland. Es ist daher zu befürchten, dass das deutsche Personal stärker unter Druck gesetzt wird. Zudem scheinen die Pilotprojekte die institutionelle Zusammenarbeit in den Grenzregionen nicht verstärkt gefördert zu haben. Die SP ist nicht von Grund auf gegen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, wenn sie einen qualitativen Mehrwert beim Versorgungsangebot bringt. Allgemein unterstützt die SP den Ansatz nicht, dass wir unsere Kapazitäten im Bereich der Versorgungsplanung aufgrund des Prinzips reduzieren, dass die Versorgung auch ausserhalb unserer Grenzen erfolgen kann. Das könnte die Versicherer oder zuweisenden Leistungserbringer dazu verleiten, Schweizer Patientinnen und Patienten zu zwingen, sich im Ausland behandeln zu lassen, auch wenn sich der Bundesrat in seinem erläuternden Bericht vorsichtig zeigt und diese Möglichkeit ausschliesst. Ausserdem