Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/101: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung - Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug · 42 Seiten
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Die FDP macht darauf aufmerksam, dass sie, wie bereits in ihrer Stellungnahme vom 16. März 2006, die Lockerung des Territorialprinzips im KVG begrüsse. Aus freisinniger Sicht sollte der Schweizer Gesundheitsmarkt mittelfristig schrittweise geöffnet werden. Die zunehmende Marktintegration sollte beim Gesundheitswesen nicht an der Grenze gestoppt werden. Eine Aufhebung des Territorialitätsprinzips unter klar definierten Rahmenbedingungen würde den regulierten Wettbewerb im Gesundheitswesen generell beleben, was positive Auswirkungen auf das Preisniveau hätte und auch den Druck, qualitativ hochstehende Leistungen anzubieten, erhöhen würde. Insofern unterstütze die FDP die Schaffung einer definitiven gesetzlichen Grundlage, damit die laufenden Pilotprojekte in den Grenzregionen weitergeführt werden können.
Die SVP betont, dass die geplante Verstetigung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Kostenübernahme für Leistungen im grenznahen Ausland das Potenzial, den Wettbewerb zu stärken, habe. Die Hoffnung sei, dass dies mittelfristig auch zu einem Kostendruck gegenüber den Leistungserbringern in der Schweiz führen werde. Der administrative Aufwand für die Versicherer müsse aber gegenüber der Pilotphase deutlich reduziert werden.
Die Fédération des entreprises romandes (FER) unterstützt diese Änderung, sofern ausländische Leistungserbringer denselben Qualitätsstandards unterliegen wie schweizerische.
Die Fédération romande des consommateurs (FRC) unterstützt eine gut durchdachte grenzüberschreitende Zusammenarbeit, sofern keine versicherte Person jemals gezwungen wird, sich im Ausland behandeln zu lassen, wenn sie das nicht möchte, und sofern auf beiden Seiten der Grenze dieselbe Versorgungsqualität gewährleistet ist. Die FRC wünscht, dass der Staat dafür sorgt, dass die Krankenkassen nicht das Recht haben, besondere Versicherungsformen anzubieten, bei denen die Versicherten sich dazu verpflichten müssen, sich auf der anderen Seite der Grenze behandeln zu lassen. Die derzeitige Entwicklung der Wechselkurse und der aufgesetzte Druck zur Bekämpfung des Kostenanstiegs im Gesundheitswesen könnten verschiedene Akteure früher oder später dazu verleiten, dieses Verbot zu umgehen.
Die Interessengemeinschaft (IG) eHealth betont, sie nehme nur zur geplanten Revision im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Kontext einer Einführung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) Stellung. Da die geplante Revision des KVG eine Verbesserung des Versorgungsangebots in den Grenzregionen anstrebe, begrüsse die IG eHealth mit Fokus auf die Bedürfnisse der Patienten und Patientinnen grundsätzlich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auch im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung. Allerdings weist die IG eHealth darauf hin, dass sich diesbezüglich und im Zusammenhang mit dem absehbaren Inkrafttreten des EPDG aus der Sicht der IG eHealth noch wesentliche Fragen stellen würden. Deshalb erachte die IG eHealth es als zentral, dass die geplante Anpassung der Bestimmungen mit internationalem Bezug im KVG im Kontext der Einführung des EPDG erfolge und damit die aufgeworfenen Fragestellungen vorab geklärt würden.
Die Konferenz kantonale Krankenhausverbände stimmt der Revision grundsätzlich zu, weist aber auf die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen infolge ungleicher Regulierungsdichte und unterschiedlicher Versorgungsqualität hin. Es sollte deshalb mit Rahmenabkommen die Kooperationen mit grenznahen Regionen und Institutionen geregelt werden. Damit soll auf eine Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen hingewirkt werden.
Curafutura erinnert daran, dass im Rahmen der OKP das Territorialitätsprinzip gelte. Es würden nur jene Leistungen übernommen, die in der Schweiz erbracht werden. Mit der vorgeschlagenen Änderung von Artikel 34 KVG werde dieses Prinzip gelockert. Neu sei dauerhaft auch die Kostenübernahme von Leistungen möglich, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für in der Schweiz wohnhafte Versicherte im Ausland erbracht würden.