Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Tabelle 6.06 BeitragsformenBeitragsformen nach Aufgabengebieten (Stand: zweite Vierjahresperiode nach Aufgabengebieten (Stand: zweite Vierjahresperiode,

Tabelle 6.06

Frühsommer 2012)

Frühsommer 2012)

weiterhin auch Aufgabengebiet Globalbeiträge Pauschalbeiträge direkt kostenabhängige Beiträge Entwicklungsprogramme für Berggebiete ja nein nein Lärmschutz entlang der Strassen (ohne

ja nein nein Nationalstrassen)

Wild- und Wasservogel-Schutzgebiete ja ja nein Naturpärke ja nein nein Hochwasserschutz ja nein ja Heimatschutz / Denkmalpflege ja nein ja Biodiversität Wald nein ja nein Amtliche Vermessung ja ja ja Schutzwald nein ja ja Natur- und Landschaftsschutz ja ja nein Schutz Naturgefahren ja nein ja Revitalisierung ja nein ja Waldwirtschaft nein ja nein

Wie die Tabelle 6.06 zeigt, werden die Bundesbeiträge an die Kantone in allen bestehenden Programmvereinbarungen entweder pauschal oder global ausgerichtet; die früher

häufigen prozentualen Kostenbeiträge sind abgelöst worden. Ausnahmen bilden die Bei- träge im Rahmen von Einzelverfügungen, wo wegen der Komplexität der Projekte und

Unvorhersehbarkeiten eine Pauschalierung der Beiträge nicht sinnvoll ist.

Wie steht es um die Zielvorgaben in den Programmvereinbarungen? Eigentliche

Wirkungsziele existieren kaum. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass

– konkrete Wirkungsziele schwieriger zu definieren und zu messen sind als Leistungsziele;

– Wirkungsziele – im Unterschied zu Leistungszielen – meist nur mit einer zeitlichen Verzögerung gemessen werden können bzw. sich Leistungen erst mit einer zeitlichen Verzögerung auf der Wirkungsebene niederschlagen. Zudem ist der Beitrag der staatlichen Leistungen an das Erreichen bzw. Nichterreichen der Wirkungsziele kaum oder nur mit Schwierigkeiten zu ermitteln;

– Faktoren ausserhalb der Programmvereinbarung einen grösseren Einfluss auf Wirkungs- zielgrössen haben als auf Leistungszielgrössen, die Zielerreichung mit Wirkungszielen somit durch die Kantone weniger gut zu beeinflussen ist.

In der Regel wurden deshalb Leistungsziele festgelegt. Allerdings bereitet auch die Festlegung geeigneter Leistungsindikatoren bzw. deren Messbarkeit vielerorts Probleme. Die Schwierigkeiten bei Leistungszielen und -indikatoren liegen hauptsächlich in Folgendem:

– Häufig sind aufgrund der individuellen Natur der Aufgaben eine Standardisierung im Sinne von wiederkehrenden Leistungskategorien und die Verwendung standardisierter Indikatoren nur sehr bedingt möglich.